Nur wenige Verstöße gegen das Mindestlohngesetz
- Zahl der geprüften Betriebe: 400.000 (weniger als im Vorjahr).
- Zahl der anschließend eingeleiteten Strafverfahren: 106.000 (3.000 mehr als in 2014).
- Zahl der Ermittlungen wegen Mindestlohnverstöße: 2.900; davon Verstöße gegen das Mindestlohngesetz (MiLoG): ca. 700; Verstöße gegen branchenspezifische Mindestlöhne nach dem AEntG: ca. 2.100; Verstöße gegen die Lohnuntergrenze nach dem AÜG: knapp 100.
Der Hintergrund:
Branchenmindestlöhne gibt es bereits seit 1997. Von Anfang an hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit geprüft, ob diese tatsächlich bei den Beschäftigten der jeweiligen Branche ankommen. Seit dem 1.1.2015 gilt zudem der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro pro Arbeitsstunde branchenübergreifend für alle Arbeitgeber mit Sitz im In- oder Ausland. Mit ihm hat sich das Aufgabengebiet der Finanzkontrolle Schwarzarbeit stark vergrößert: Sie kontrolliert jetzt fast doppelt so viele Arbeitsverhältnisse wie zuvor.
In Reaktion hierauf prüft die Finanzkontrolle seit 2015 risikoorientiert. Dabei konzentrieren sich die Zöllner auf Branchen, die erfahrungsgemäß besonders gefährdet sind, wie etwa die Gastronomie, die Bauwirtschaft und die Gebäudereinigung.