22.03.2013

Ost-Renten steigen um 3,29 Prozent - Nur geringe Zuwächse für West-Rentner

Die gesetzlichen Renten steigen zum 1.7.2013 in den alten Ländern um 0,25 Prozent und in den neuen Ländern um 3,29 Prozent. Das ergibt sich aus den nun vorliegenden Daten des Statistischen Bundesamtes und der Deutschen Rentenversicherung Bund. Hauptgrund für diesen Unterschied ist, dass die Löhne und Gehälter 2011 im Vergleich zu 2010 im Osten deutlich stärker gestiegen sind als im Westen. Daneben machen sich im Westen noch Abschläge infolge der Rentengarantie bemerkbar.

Unterschiedliche Lohn- und Gehaltsentwicklungen
Grundlage der Rentenanpassung ist die Lohnentwicklung. Die für die Rentenanpassung relevante Lohnsteigerung beträgt 1,50 Prozent in den alten Ländern und 4,32 Prozent in den neuen Ländern. Weiterhin zu berücksichtigen sind der Nachhaltigkeitsfaktor, der Faktor "Altersvorsorgeaufwendungen" und der Ausgleichsbedarf wegen der in den Krisenjahren unterbliebenen Rentenkürzung.

Danach gelten zum 1.7.2013 folgende Rentenwerte:

  • Der Rentenwert West steigt von aktuell 28,07 Euro auf 28,14 Euro und
  • der aktuelle Rentenwert Ost von derzeit 24,92 Euro auf 25,74 Euro.

Der Osten holt auf
Betrug der Rentenwert Ost 1991 noch 51 % des Rentenwerts West, hat er sich bis 1995 auf rund 79 Prozent verbessert. Seit einigen Jahren stagniert der Rentenwert im Osten bei rund 89 Prozent seines Westwerts. Zum 1.7.2013 steigt er auf 91,5 Prozent.

Der aktuelle Rentenwert ist der Altersrentenbetrag, der sich ergibt, wenn für ein Kalenderjahr Beiträge aufgrund des Durchschnittsentgelts gezahlt worden sind. Der aktuelle Rentenwert bestimmt also in Abhängigkeit von Dauer und Höhe der gezahlten Beiträge die Rentenhöhe und wird jährlich zum 1. Juli angepasst.

Mehr Abschläge im Westen wegen der Rentengarantie
Wegen der eingebrochenen Löhne hätten die Renten in der Krise eigentlich sinken müssen, was die 2009 eingeführte Rentengarantie verhindert hat. Die Kosten der Rentengarantie sollten allerdings in den Folgejahren schrittweise wieder hereingeholt werden. Während dieser Prozess im Osten bereits seit dem vergangenen Jahr abgeschlossen ist, beträgt der Ausgleichsbedarf in den alten Ländern derzeit noch 0,71 Prozent und wird auch in diesem Jahr noch nicht vollständig, sondern lediglich um 0,25 Prozent abgebaut.

Grund für diese unterschiedliche Entwicklung im Westen und Osten ist, dass die Ost-Rentner in der Krise weit weniger auf die Schutzwirkung der Rentengarantie angewiesen waren als Ruheständler im Westen, wo insbesondere massive Exporteinbrüche auf die Löhne drückten.

BMAS PM v. 20.3.2013
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