Präsident des Bundesarbeitsgerichts a.D. Professor Dr. Thomas Dieterich verstorben
1986 wurde Dieterich zum Honorarprofessor an der Georg-August-Universität Göttingen bestellt und 1987 zum Richter des Bundesverfassungsgerichts ernannt. Dort war er insbesondere für das Berufsrecht zuständig. 1994 wurde er dann zum Präsidenten des Bundesarbeitsgerichts berufen und übernahm den Vorsitz des Ersten Senats, den er bis zu seinem Ruhestand Mitte des Jahres 1999 innehatte. In dieser Zeit prägte er maßgeblich die Rechtsprechung zum Arbeitskampfrecht im Lichte von Art. 9 Abs. 3 GG und zu kollektivrechtlichen Unterlassungsansprüchen.