10.05.2016

Präsident des Bundesarbeitsgerichts a.D. Professor Dr. Thomas Dieterich verstorben

Der ehemalige Präsident des Bundesarbeitsgerichts Prof. Dr. Thomas Dieterich ist am 6.5.2016 im Alter von 81 Jahren verstorben. Dieterich hatte das Präsidentenamt 1994 übernommen und die Errichtung des Neubaus des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt begleitet sowie den Umzug des Gerichts von Kassel nach Erfurt vorbereitet. Als Vorsitzender Richter des Ersten und - zuvor - des Dritten Senats prägte er in maßgeblicher Weise die Rechtsprechung zum Arbeitskampfrecht sowie zum Recht der betrieblichen Altersversorgung.

Prof. Dr. Thomas Dieterich wurde 1934 in Hirschberg/Schlesien geboren. Er trat 1963 in die baden-württembergische Arbeitsgerichtsbarkeit ein und wurde schon 1972 zum Richter am Bundesarbeitsgericht berufen. 1980 übernahm er den Vorsitz des Dritten Senats. In diese Zeit fielen richtungsgebende Entscheidungen zum Recht der betrieblichen Altersversorgung, vor allem zur Durchsetzung des Verbots der mittelbaren Diskriminierung von Frauen und zur ablösenden Betriebsvereinbarung.

1986 wurde Dieterich zum Honorarprofessor an der Georg-August-Universität Göttingen bestellt und 1987 zum Richter des Bundesverfassungsgerichts ernannt. Dort war er insbesondere für das Berufsrecht zuständig. 1994 wurde er dann zum Präsidenten des Bundesarbeitsgerichts berufen und übernahm den Vorsitz des Ersten Senats, den er bis zu seinem Ruhestand Mitte des Jahres 1999 innehatte. In dieser Zeit prägte er maßgeblich die Rechtsprechung zum Arbeitskampfrecht im Lichte von Art. 9 Abs. 3 GG und zu kollektivrechtlichen Unterlassungsansprüchen.

BAG PM Nr. 21/16 vom 9.5.2016
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