Quarantäne: In NRW keine Entschädigung für Ungeimpfte bei Verdienstausfall mehr
Nordrhein-Westfalen wird entsprechend dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) des Bundes zum 11.10.2021 die Verdienstausfallentschädigungen bei Quarantänen (nach § 56 Abs. 1 IfSG) für Menschen ohne Covid-19-Impfschutz auslaufen lassen. Ausgenommen von dieser Regelung bleiben weiterhin Menschen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können. Genesene und Geimpfte, die aufgrund von Impfdurchbrüchen oder Neuerkrankungen in Quarantäne müssen, haben ebenfalls weiterhin einen Anspruch auf eine Verdienstausfallentschädigung.
Bislang erhalten Betroffene, die sich in behördlich angeordneter Quarantäne befinden, auch dann - entgegen dem Wortlaut des IfSG - eine Verdienstausfallentschädigung, wenn sie nicht gegen Covid-19 geimpft sind. Grund hierfür war ein in der Vergangenheit nicht flächendeckend zur Verfügung stehendes Impfangebot und die erst vergleichsweise kurze Zulassung der Covid-Impfstoffe. Mittlerweile steht ein flächendeckendes Impfangebot zur Verfügung, sodass dieser Grund für diese Ausnahmeregelung entfällt.
Bislang hat Nordrhein-Westfalen 120 Mio. € für Verdienstausfallentschädigungen nach § 56 Abs. 1 IfSG aufgewendet.
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW PM vom 10.9.2021
Bislang erhalten Betroffene, die sich in behördlich angeordneter Quarantäne befinden, auch dann - entgegen dem Wortlaut des IfSG - eine Verdienstausfallentschädigung, wenn sie nicht gegen Covid-19 geimpft sind. Grund hierfür war ein in der Vergangenheit nicht flächendeckend zur Verfügung stehendes Impfangebot und die erst vergleichsweise kurze Zulassung der Covid-Impfstoffe. Mittlerweile steht ein flächendeckendes Impfangebot zur Verfügung, sodass dieser Grund für diese Ausnahmeregelung entfällt.
Bislang hat Nordrhein-Westfalen 120 Mio. € für Verdienstausfallentschädigungen nach § 56 Abs. 1 IfSG aufgewendet.