07.11.2017

Reform der Europäischen Entsenderichtlinie: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit

Der Rat der Arbeits- und Sozialminister der EU hat sich am 23.10.2017 auf einen Reformkompromiss zur Entsenderichtlinie verständigt. Kernpunkt der Neuregelung ist das Prinzip des gleichen Lohns für gleiche Arbeit am gleichen Ort. Zudem soll für alle Beteiligten Rechtsklarheit darüber geschaffen werden, welche Lohnzuschläge mit der Entlohnung verrechnet werden dürfen. Das EU-Parlament muss den Neuregelungen noch zustimmen.

Überblick über die wichtigsten Änderungen:
  • Gleicher Lohn für ins EU-Ausland entsandte Arbeitnehmer wie für einheimische Beschäftigte, inklusive Zulagen wie das Weihnachtsgeld.
  •  Anwendung des lokalen Tarifrechts auch auf Entsandte.
  • Begrenzung der Höchstdauer der Entsendung auf zwölf Monate. Danach gilt für die entsandten Arbeitnehmer das Arbeitsrecht des Gastlands; in Ausnahmefällen kann der Einsatz im EU-Ausland auf Antrag der Unternehmen auf 18 Monate verlängert werden.
  • Gleiche Behandlung von Zeitarbeitern und Festangestellten.
  • Dreijährige Übergangsfrist.
  • Das Transportgewerbe wird erst einmal von den Regelungen ausgeschlossen. Hierfür sollen gesonderte Regelungen geschaffen werden.

 

Hintergrund:
Hunderttausende EU-Ausländer werden als Entsandte im Ausland eingesetzt. Allein Deutschland entsendet ca. 240.000 Arbeitnehmer ins EU-Ausland. Bisher hatten die entsandten Arbeitnehmer lediglich einen Anspruch auf den Mindestlohn des Arbeitslandes. In der Folge erhielten sie häufig einen sehr viel niedrigeren Lohn als ihre einheimischen Arbeitskollegen in der gleichen Branche. Dies soll die Reform der 20 Jahre alten Entsenderichtlinie künftig ändern.

Linkhinweis:
Für weitere Informationen zur Reform der Entsenderichtlinie auf den Webseiten der Bundesregierung klicken Sie bitte hier.

Bundesregierung und BMAS online
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