Regelbedarfssätze werden in der Grundsicherung und Sozialhilfe ab 2019 angehoben
Jährliche Überprüfung der Regelsätze
Die Regelsätze werden jedes Jahr erneut überprüft und fortgeschrieben. Die Regelbedarfssätze werden dabei mittels eines Mischindex berechnet. Dieser besteht zu 70 Prozent aus der Preisentwicklung der Güter und Dienstleistungen, die von Bedeutung sind, um ein Existenzminimum zu sichern und zu 30 Prozent aus der Nettolohnentwicklung. Beides wird vom Statistischen Bundesamt ermittelt. Die Entwicklung der regelbedarfsrelevanten Preise beträgt + 1,8 %. Die Nettolohnentwicklung pro Arbeitnehmer beläuft sich auf + 2,52 %. Die Veränderungsrate für die Fortschreibung der Regelbedarfe beträgt somit + 2,02 %.
Die neuen Regelsätze im Überblick
In der Regelbedarfsstufe 1 erhalten Alleinstehende/Alleinerziehende und Erwachsene 424 € und damit 8 € mehr pro Monat. Erwachsene, die in einer Wohnung als Paar zusammenleben erhalten künftig 382 € (Veränderung + 8 €). Kinder von 6-18 Jahren erhalten 6 € mehr und Kinder bis 5 Jahre 5 € mehr.
Linkhinweis:
Für die auf den Webseiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales veröffentlichte Verordnung zur Fortschreibung der Regelbedarfsstufen klicken Sie bitte hier.