02.11.2020

Regelsätze für Grundsicherung und Sozialhilfe steigen

Das Bundeskabinett hat den "Entwurf eines Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch sowie des Asylbewerberleistungsgesetzes" beschlossen. Mit dem Regelbedarfsermittlungsgesetz werden die Regelbedarfe im Bereich der Sozialhilfe (SGB XII) und in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) zum 1.1.2021 neu ermittelt. Auch die Leistungssätze im Asylbewerberleistungsgesetz werden neu festgesetzt.

Bundeskabinett beschließt höhere Regelbedarfe ab Anfang 2021

Der Gesetzgeber ist bei Vorliegen einer neuen Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) verpflichtet, die Höhe der Regelbedarfe neu zu ermitteln. Dabei werden auch gesellschaftliche Veränderungen aufgegriffen. So werden beispielsweise erstmals ab 2021 die Kosten für die Mobilfunknutzung vollständig im Regelbedarf enthalten sein. Bisher wurden die Kosten einer Flatrate für Festnetzanschlüsse bestehend aus Telefon und Internet anerkannt.

Hinweis: Diese Sätze werden im Laufe des weiteren Gesetzgebungsverfahrens nochmals angepasst, sobald die aktuellen Zahlen zur Preis- und Lohnentwicklung bis Juni 2020 vorliegen. Dies wird voraussichtlich Ende August 2020 der Fall sein.

Mit dem Gesetzentwurf werden gemäß gesetzlicher Vorgaben außerdem die Höhe der Geldleistungen für den notwendigen Bedarf und den notwendigen persönlichen Bedarf für das Asylbewerberleistungsgesetz neu festgesetzt. Der Bundestag und der Bundesrat müssen dem Gesetz noch zustimmen, das zum 1.1.2021 in Kraft treten soll.

Die neuen monatlichen Regelsätze sind hier abrufbar.
BMAS PM vom 19.8.2020
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