04.05.2020

Sozialschutz-Paket II: Kabinett beschließt weitere Hilfen für Arbeitnehmer

Die Bundesregierung will die finanziellen Folgen der Corona-Pandemie für Arbeitnehmer reduzieren, die sich momentan in Kurzarbeit befinden: Dazu sollen das Kurzarbeitergeld erhöht, die Hinzuverdienstmöglichkeiten ausgeweitet und die Bezugszeit von Arbeitslosengeld verlängert werden.

Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zum Sozialschutz-Paket II beschlossen: Für Beschäftigte, die ihre Arbeitszeit um mindestens 50 % reduziert haben, soll das Kurzarbeitergeld ab dem vierten Monat auf 70 %, ab dem siebten Monat auf 80 % des entgangenen Nettolohns steigen. Für Beschäftigte mit Kindern auf 77 beziehungsweise 87 %. Diese Regelung soll bis Jahresende gelten.

Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Kurzarbeit weitet die Bundesregierung außerdem die Hinzuverdienstmöglichkeiten aus: Ab dem 1. Mai ist es möglich, in allen Berufen bis zur vollen Höhe des bisherigen Monatseinkommens hinzuzuverdienen. Die Beschränkung auf systemrelevante Berufe wird aufgehoben. Auch dies gilt bis zum Ende des Jahres.

Verlängerung der Anspruchsdauer beim Arbeitslosengeld
Darüber hinaus hat das Kabinett beschlossen, das ALG I für diejenigen um drei Monate zu verlängern, deren Anspruch zwischen dem 1. Mai und 31. Dezember 2020 enden würde. Bundestag und Bundesrat müssen dem Gesetzentwurf noch zustimmen.

Finanzielle Auswirkungen
Die Erhöhung des Kurzarbeitergeldes führt zu Mehrausgaben im Haushalt der Bundesagentur für Arbeit von schätzungsweise rund 680 Mio €. Die Verlängerung der Anspruchsdauer beim Arbeitslosengeld führt zu Mehrausgaben im Haushalt der Bundesagentur für Arbeit von schätzungsweise rund 1,95 Mrd. Demgegenüber stehen Minderausgaben in der Grundsicherung für Arbeitsuchende von schätzungsweise rund 120 Mio € (Kurzarbeitergeld) bzw. 530 Mio € (Arbeitslosengeld).
BMAS online
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