04.12.2020

Stellungnahme der BRAK zum Homeoffice und mobilen Arbeiten

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat eine Gesetzesinitiative für eine gesetzliche Regelung zur mobilen Arbeit gestartet. Das Ministerium gibt nun den Verbänden die Möglichkeit, dazu Stellung zu nehmen. Das hat die BRAK nun sehr ausführlich getan.

Mit dem Gesetz soll ein rechtlicher Rahmen für Arbeiten im Homeoffice geschaffen werden, der u.a. die Erfassung von Arbeitszeiten und den Unfallversicherungsschutz regelt. Im Vergleich zu einem inoffiziellen Referentenentwurf enthält der nun vorgelegte Entwurf jedoch keinen Anspruch der Arbeitnehmer auf regelmäßige mobile Arbeit bis zu 24 Tage im Jahr bei einer Fünf-Tage-Woche.

Als Reaktion auf den inoffiziellen Entwurf und auf eine schriftliche Anhörung des Sozialausschusses des Schleswig-Holsteinischen Landtages zu steuerlichen und arbeitszeitrechtlichen Aspekten von Homeoffice hat die BRAK eine Stellungnahme zu Homeoffice und mobilem Arbeiten abgegeben. Sie sieht u.a. Regelungsbedarf bei der Haftung für Arbeitsmittel, bei der Arbeitszeiterfassung, beim Unfallversicherungsschutz, beim Arbeitsschutz und bei der steuerlichen Berücksichtigung.

Zu dem politischen Thema eines Anspruchs auf Arbeiten im Homeoffice hat sich die BRAK bewusst nicht geäußert. In Ihrer Stellungnahme thematisiert sie daher Aspekte, die für die Anwaltschaft - sowohl aus Rechtsberater- als auch aus Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerperspektive - relevant sind.

Linkhinweis:
  • Für den Volltext des Referentenentwurfs eines Gesetzes zur mobilen Arbeit (Mobile Arbeit-Gesetz -MAG) v. 26.11.2020 klicken Sie bitte hier (pdf).
  • Für den Volltext der Stellungnahme der BRAK klicken Sie bitte hier (pdf).
BRAK
Zurück