Stellungnahme der BRAK zum Homeoffice und mobilen Arbeiten
Mit dem Gesetz soll ein rechtlicher Rahmen für Arbeiten im Homeoffice geschaffen werden, der u.a. die Erfassung von Arbeitszeiten und den Unfallversicherungsschutz regelt. Im Vergleich zu einem inoffiziellen Referentenentwurf enthält der nun vorgelegte Entwurf jedoch keinen Anspruch der Arbeitnehmer auf regelmäßige mobile Arbeit bis zu 24 Tage im Jahr bei einer Fünf-Tage-Woche.
Als Reaktion auf den inoffiziellen Entwurf und auf eine schriftliche Anhörung des Sozialausschusses des Schleswig-Holsteinischen Landtages zu steuerlichen und arbeitszeitrechtlichen Aspekten von Homeoffice hat die BRAK eine Stellungnahme zu Homeoffice und mobilem Arbeiten abgegeben. Sie sieht u.a. Regelungsbedarf bei der Haftung für Arbeitsmittel, bei der Arbeitszeiterfassung, beim Unfallversicherungsschutz, beim Arbeitsschutz und bei der steuerlichen Berücksichtigung.
Zu dem politischen Thema eines Anspruchs auf Arbeiten im Homeoffice hat sich die BRAK bewusst nicht geäußert. In Ihrer Stellungnahme thematisiert sie daher Aspekte, die für die Anwaltschaft - sowohl aus Rechtsberater- als auch aus Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerperspektive - relevant sind.
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BRAK
Als Reaktion auf den inoffiziellen Entwurf und auf eine schriftliche Anhörung des Sozialausschusses des Schleswig-Holsteinischen Landtages zu steuerlichen und arbeitszeitrechtlichen Aspekten von Homeoffice hat die BRAK eine Stellungnahme zu Homeoffice und mobilem Arbeiten abgegeben. Sie sieht u.a. Regelungsbedarf bei der Haftung für Arbeitsmittel, bei der Arbeitszeiterfassung, beim Unfallversicherungsschutz, beim Arbeitsschutz und bei der steuerlichen Berücksichtigung.
Zu dem politischen Thema eines Anspruchs auf Arbeiten im Homeoffice hat sich die BRAK bewusst nicht geäußert. In Ihrer Stellungnahme thematisiert sie daher Aspekte, die für die Anwaltschaft - sowohl aus Rechtsberater- als auch aus Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerperspektive - relevant sind.
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