Tarifeinigung im öffentlichen Dienst: Gehälter steigen durchschnittlich um 4,83 Prozent
Die Regelungen des neuen Tarifvertrags im Überblick:
ver.di PM v. 29.3.2015
- Gehaltserhöhungen: Die Tarifgehälter steigen rückwirkend zum 1.3.2015 um 2,1 Prozent. Zum 1.3.2016 erfolgt dann eine weitere Anhebung um 2,3 Prozent, mindestens aber um 75 Euro pro Monat. Damit erhöhen sich die Entgelte über die Laufzeit um insgesamt durchschnittlich 4,83 Prozent, in den unteren Entgeltgruppen in der Spitze sogar um mehr als sechs Prozent.
- Zusatzversorgung: Die Beiträge zur Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) steigen im Westen zum 1.7.2015 um 0,2 Prozent und in den beiden Folgejahren um jeweils 0,1 Prozent. Bei der VBL Ost werden die Beiträge zu denselben Zeitpunkten um jeweils 0,75 Prozent erhöht. Die Beitragsänderung greift ausschließlich für Versicherte im Bereich des Tarifvertrags der Länder (TdL). Die Arbeitgeber beteiligen sich im gleichen Umfang.
- Jahressonderzahlung: Zum Ausgleich für die Mehrbelastung der Beschäftigten wird die Jahressonderzahlung im Osten in fünf gleichen Schritten auf das Westniveau angehoben (für die Entgeltgruppen 1 bis 8 von derzeit 71,5 auf 95 Prozent des Monatsgehalts).
- Auszubildende: Auszubildende erhalten in diesem und im nächsten Jahr eine Erhöhung ihrer Vergütung um jeweils 30 Euro monatlich; ihr Urlaubsanspruch steigt von 27 auf 28 Tage. Die faktische Übernahmegarantie nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung wird um zwei Jahre verlängert.