Tariföffnung: Arbeitgeberzuschuss zu Entgeltumwandlung
BAG v. 11.3.2025 - 3 AZR 53/24
Der Sachverhalt:
Der Kläger ist seit 1995 als Sachbearbeiter bei dem beklagten Kreis beschäftigt. Kraft beidseitiger Tarifbindung finden die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes der Kommunen (TV-VKA) Anwendung. Zu diesen Tarifverträgen gehört der Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung für Arbeitnehmer/-innen im Kommunalen öffentlichen Dienst vom 1.1.2003 (TV-EUmw/VKA).
Der Kläger verlangt von dem Beklagten, für ihn mtl. einen Arbeitgeberzuschuss i.H.v. 15 % des umgewandelten Entgelts in die von ihm abgeschlossenen Altersversorgungsverträge einzuzahlen. Er ist der Ansicht, der TV-EUmw/VKA sei keine abweichende Regelung i.S.v. § 19 Abs. 1 BetrAVG. Der Anspruch auf Zahlung eines Zuschusses aus § 1a Abs. 1a BetrAVG könne gem. § 19 Abs. 1 BetrAVG nicht durch eine tarifvertragliche Regelung zur Entgeltumwandlung ausgeschlossen werden, die bereits vor Inkrafttreten der Regelung bestanden habe. Zudem bedinge der TV-EUmw/VKA nicht allein dadurch den Anspruch aus § 1a Abs. 1a BetrAVG ab, dass er keinen solchen Zuschuss vorsehe.
ArbG und LAG gaben der Klage statt. Auf die Revision des Beklagten wies das BAG die Klage ab.
Die Gründe:
Die Auslegung von § 19 Abs. 1 BetrAVG ergibt, dass von § 1a BetrAVG abweichende Regelungen auch in vor dem Inkrafttreten des Ersten Betriebsrentenstärkungsgesetzes geschlossenen Tarifverträgen enthalten sein können. Mit den Regelungen des TV-EUmw/VKA liegt eine solche von § 1a BetrAVG abweichende Regelung i.S.d. § 19 Abs. 1 BetrAVG vor. Es bedarf weder einer konkreten oder ausdrücklichen Abbedingung des Zulagenanspruchs aus § 1a Abs. 1a BetrAVG im Tarifvertrag noch einer hierauf bezogenen oder sonstigen Kompensation.
Mehr zum Thema:
Kommentierung | BetrAVG
§ 1a Anspruch auf betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung
Schipp in Henssler/Willemsen/Kalb, Arbeitsrecht Kommentar, 11. Aufl. 2024
11. Aufl./Lfg. 04.202
Kommentierung | BetrAVG
§ 19 Allgemeine Tariföffnungsklausel
Schipp in Henssler/Willemsen/Kalb, Arbeitsrecht Kommentar, 11. Aufl. 2024
11. Aufl./Lfg. 04.2024
Aktionsmodul Arbeitsrecht
Optional Otto Schmidt Answers dazu buchen und die KI 4 Wochen gratis nutzen! Die Answers-Lizenz gilt für alle Answers-fähigen Module, die Sie im Abo oder im Test nutzen. Mit den Inhalten der erstklassigen Standardwerke zum Arbeitsrecht. Formulare mit Lawlift. 4 Wochen gratis nutzen!
BAG PM Nr. 10 vom 11.3.2025
Der Kläger ist seit 1995 als Sachbearbeiter bei dem beklagten Kreis beschäftigt. Kraft beidseitiger Tarifbindung finden die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes der Kommunen (TV-VKA) Anwendung. Zu diesen Tarifverträgen gehört der Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung für Arbeitnehmer/-innen im Kommunalen öffentlichen Dienst vom 1.1.2003 (TV-EUmw/VKA).
Der Kläger verlangt von dem Beklagten, für ihn mtl. einen Arbeitgeberzuschuss i.H.v. 15 % des umgewandelten Entgelts in die von ihm abgeschlossenen Altersversorgungsverträge einzuzahlen. Er ist der Ansicht, der TV-EUmw/VKA sei keine abweichende Regelung i.S.v. § 19 Abs. 1 BetrAVG. Der Anspruch auf Zahlung eines Zuschusses aus § 1a Abs. 1a BetrAVG könne gem. § 19 Abs. 1 BetrAVG nicht durch eine tarifvertragliche Regelung zur Entgeltumwandlung ausgeschlossen werden, die bereits vor Inkrafttreten der Regelung bestanden habe. Zudem bedinge der TV-EUmw/VKA nicht allein dadurch den Anspruch aus § 1a Abs. 1a BetrAVG ab, dass er keinen solchen Zuschuss vorsehe.
ArbG und LAG gaben der Klage statt. Auf die Revision des Beklagten wies das BAG die Klage ab.
Die Gründe:
Die Auslegung von § 19 Abs. 1 BetrAVG ergibt, dass von § 1a BetrAVG abweichende Regelungen auch in vor dem Inkrafttreten des Ersten Betriebsrentenstärkungsgesetzes geschlossenen Tarifverträgen enthalten sein können. Mit den Regelungen des TV-EUmw/VKA liegt eine solche von § 1a BetrAVG abweichende Regelung i.S.d. § 19 Abs. 1 BetrAVG vor. Es bedarf weder einer konkreten oder ausdrücklichen Abbedingung des Zulagenanspruchs aus § 1a Abs. 1a BetrAVG im Tarifvertrag noch einer hierauf bezogenen oder sonstigen Kompensation.
Kommentierung | BetrAVG
§ 1a Anspruch auf betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung
Schipp in Henssler/Willemsen/Kalb, Arbeitsrecht Kommentar, 11. Aufl. 2024
11. Aufl./Lfg. 04.202
Kommentierung | BetrAVG
§ 19 Allgemeine Tariföffnungsklausel
Schipp in Henssler/Willemsen/Kalb, Arbeitsrecht Kommentar, 11. Aufl. 2024
11. Aufl./Lfg. 04.2024
Aktionsmodul Arbeitsrecht
Optional Otto Schmidt Answers dazu buchen und die KI 4 Wochen gratis nutzen! Die Answers-Lizenz gilt für alle Answers-fähigen Module, die Sie im Abo oder im Test nutzen. Mit den Inhalten der erstklassigen Standardwerke zum Arbeitsrecht. Formulare mit Lawlift. 4 Wochen gratis nutzen!