18.05.2016

Überarbeitete Fassung des Streitwertkatalogs für die Arbeitsgerichtsbarkeit veröffentlicht - Hier downloaden

Die Streitwertkommission hat den Streitwertkatalog für die Arbeitsgerichtsbarkeit i.d.F. vom 9.7.2014 überarbeitet und die überarbeitete Fassung zur Veröffentlichung freigegeben. Das berichtet die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) in ihren "Nachrichten aus Berlin".

Der Hintergrund:
Die Streitwertkommission besteht aus den Präsidenten der Landesarbeitsgerichte. Der von der Kommission entwickelte Streitwertkatalog ist für die Gerichte ausdrücklich nicht verbindlich. Er soll vielmehr nur ein Angebot zur Orientierungshilfe darstellen. Die Aussagen des Katalogs sind allein verfahrensbezogen zu sehen.

Der Streitwertkatalog ist nicht unumstritten. Die Kritik richtet sich zum einen gegen einzelne Inhalte, aber auch dagegen, dass einige Gerichte den Katalog so strikt anwenden, als habe er Gesetzesqualität. So warnt die BRAK in ihrer Stellungnahme: "(...) ein Streitwertkatalog kann nur generelle Richtlinien enthalten, jedoch keine Automatik für die Streitwertfestsetzung begründen. Anderenfalls würden nicht nur die gesetzlichen Bestimmungen zur Wertfestsetzung missachtet, sondern insbesondere in die richterliche Unabhängigkeit eingegriffen werden. Durch einen solchen Katalog kann das richterliche Ermessen nicht ersetzt werden."

Linkhinweise:

  • Den neuen Streitwertkatalog i.d.F. vom 5.4.2016 finden Sie hier (PDF-Datei).
  • Für eine bearbeitete Fassung des Streitwertkatalogs mit Ausweis der Änderungen gegenüber der bisherigen Fassung klicken Sie bitte hier (PDF-Datei).
  • Das die Veröffentlichung des neuen Streitwertkatalogs begleitende Anschreiben der Vorsitzenden der Streitwertkommission Gabriele Jörchel finden Sie hier (PDF-Datei).
BRAK-Nachrichten aus Berlin, Ausgabe 9/2016 v. 11.5.2016
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