Update Coronakrise: Betriebliche Pandemievereinbarungen
Aktuell im ArbRBZiel: Sichere Rahmenbedingungen schaffen
Ziel ist es nach Reinhards Ansicht, sichere Rahmenbedingungen für ein gemeinsames Handeln der Betriebsparteien zu schaffen, die dann im Fall einer Pandemie kurzfristig aktiviert werden können. Dabei können nicht sämtliche Fallkonstellationen und Themen im Vorfeld abstrakt geregelt werden. Insbesondere das drängende Thema der Einführung von Kurzarbeit bedarf einer konkreten Regelung. Aber die Betriebsparteien können vorab Verfahrensregelungen für die betriebliche Mitbestimmung im Ausnahmezustand vereinbaren und inhaltliche Rahmenbedingungen für die jeweiligen Mitbestimmungstatbestände definieren.
Mit einem solchen Pandemie-Notfallplan kann in Abhängigkeit von den jeweiligen Einschränkungen eine Handlungsfähigkeit des Arbeitgebers sichergestellt und ein effektiver Maßnahmenkatalog aufgestellt werden. Dabei kann der Plan sowohl vom Arbeitgeber einseitig durchsetzbare Maßnahmen einbeziehen als auch solche, die einer einvernehmlichen Regelung mit dem Arbeitnehmer und/oder dem Betriebsrat bedürfen. Dabei sind nachfolgenden Themenfelder zu bedenken:
Checkliste:
- Definition des Ausnahmezustands: Inkrafttreten des Notfall-Plans
- Verfahrensbestimmungen zur betrieblichen Zusammenarbeit
- Regelungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Regelungen zum mobilen Arbeiten oder zu Home-Office-Tätigkeiten
- Regelungen zur Veränderung betrieblicher Arbeitszeit (Sonderfall: Kurzarbeit)
- Abdeckung datenschutzrechtlicher Themen (Gesundheitsauskünfte, Auskünfte zu Reisetätigkeiten, Ansteckungsketten)
- Sonderbestimmungen zur Lohnfortzahlung
Mehr zum Thema:
Lesen Sie den vollständigen Beitrag in Heft 5 des ArbRB (ArbRB 2020, 148) frei abrufbar für Abonnenten sowie im Rahmen eines kostenlosen Datenbanktests mit unserem Aktionsmodul Otto Schmidt Arbeitsrecht.
Nutzen Sie auch unsere große Corona-Themenseite: Aktuelle Informationen, vertiefende Beiträge und Arbeitshilfen.
Unsere Autorin:
RAin FAinArbR Dr. Barbara Reinhard
Partnerin bei KLIEMT.Arbeitsrecht in Frankfurt/M.