19.05.2020

Update Coronakrise: Betriebsräte in (Corona-)Kurzarbeit

Die Covid-19-Pandemie führt nicht nur zu zahlreichen Einschränkungen im sozialen Miteinander. Auch viele Unternehmen sind gezwungen, auf Arbeitsausfälle zu reagieren. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit haben bis zum 20.4.2020 bereits rund 718.000 Betriebe Kurzarbeit angezeigt. Von der Kurzarbeit betroffen können auch Betriebsratsmitglieder sein. RAin FAinArbR Dr. Andrea Bonanni und RAin Franziska Fehlberg befassen sich im aktuellen Heft des ArbRB mit der Einführung von Kurzarbeit gegenüber Betriebsratsmitgliedern, ihren Vergütungsansprüchen, einem etwaigen Anspruch auf Freizeitausgleich und ihrem Anspruch auf Kurzarbeitergeld (ArbRB 2020, 151).

Aktuell im ArbRB
Die Autorinnen zeigen die rechtlichen Vorgaben auf und thematisieren die Einführung von Kurzarbeit für Betriebsratsmitglieder sowie die Vergütungsansprüche der in Kurzarbeit befindlichen Betriebsratsmitglieder. Ausführlich beleuchten Bonanni und Fehlberg die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Freizeitausgleich nach § 37 Abs. 3 Satz 1 BetrVG und gehen dabei auch auf die bisherige Rechtsprechung des BAG und deren Änderung im Mai 2019 ein. Abschließend setzen sich die Autorinnen mit dem Anspruch auf Kurzarbeitergeld auseinander.

Mehr zum Thema:

Lesen Sie den vollständigen Beitrag in Heft 5 des ArbRB (ArbRB 2020, 151) - frei abrufbar für Abonnenten sowie im Rahmen eines kostenlosen Datenbanktests mit unserem Aktionsmodul Otto Schmidt Arbeitsrecht).

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Unsere Autorinnen:

RAin FAinArbR Dr. Andrea Bonanni

RAin Franziska Fehlberg
Verlag Dr. Otto Schmidt
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