06.04.2020

Update Coronakrise: Praktische Hilfestellung für Betriebsratssitzungen per Video- und Telefonkonferenz

Präsenzsitzungen der Betriebsräte, wie sie das BetrVG voraussetzt, sind derzeit äußerst problematisch. Dabei ist es gerade in der aktuellen Krise notwendig, dass wirksame Betriebsratsbeschlüsse gefasst werden können, etwa zur Kurzarbeit, zu einem Interessenausgleich und Sozialplan, aber auch zur allgemeinen Betriebsratsarbeit. Unser Autor Dr. Detlef Grimm stellt in der aktuellen Ausgabe des ArbRB 2020, 129 den rechtlichen Rahmen vor und gibt praktische Hilfestellung.

Aktuell im ArbRB
Arbeitshilfen für Betriebsräte und die gesamte Praxis sowie h.M. gingen bislang wie selbstverständlich davon aus, dass Betriebsratssitzungen und -beschlüsse weder per Telefonkonferenz noch per Videokonferenz durchgeführt bzw. gefasst werden können. Die Rechtsprechung hat sich damit noch nicht befasst.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat sich nun am 20.3.2020 in einer Ministererklärung zu Betriebsratsbeschlüssen in der "aktuellen Situation um Covid-19" geäußert, die in Telefon- oder Videokonferenzen gefasst werden, und dabei erklärt, dass "Beschlüsse, die in einer solchen Sitzung gefasst werden, nach unserer Auffassung wirksam sind".

Eine Auffassung, die unser Autor zumindest in Bezug auf die Beschlussfassung per Videokonferenz teilt. Wie eine rechtssichere Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat aussehen kann, die auch die Sorgen der Betriebsräte ausräumt, zeigt Grimm in dem vorliegenden Aufsatz.

Mehr zum Thema:

Lesen Sie den vollständigen Beitrag mit einer Musterformulierung für eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat im aktuellen Heft 4 des ArbRB (ArbRB 2020, 129) - (frei abrufbar für Abonnenten sowie im Rahmen eines kostenlosen Probeabos oder Datenbanktests mit unserem Aktionsmodul Arbeitsrecht)

Nutzen Sie unsere große Corona-Themenseite: Aktuelle Informationen, vertiefende Beiträge und Arbeitshilfen.

Unser Autor:

Dr. Detlef Grimm, RA/FAArbR ist Partner bei Loschelder Rechtsanwälte, Köln.

Verlag Dr. Otto Schmidt
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