Update Coronakrise: Zurück in die Zukunft? Wie es in der Arbeitswelt nach dem Corona-Shutdown weitergeht
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Steffan konstatiert, dass COVID-19 unser Leben weiter begleiten und besondere Maßnahmen beim "Wiederanfahren" der Betriebe erforderlich machen werde. Gefordert seien dabei alle: Die Politik, die die richtigen Weichen stellt, die Betriebspartner, die für die praktische Umsetzung der Weichenstellung sorgt, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die verantwortlich mit dem "Rüstzeug" im Interesse der Unternehmen und der Gesundheit aller umgehen.
Gesundheitsmanagement
Ausführlich widmet sich unser Autor dem Thema Gesundheitsmanagement und den verschiedenen wirksamen Maßnahmen in diesem Zusammenhang: Social Distancing, Mundschutz, Handhygiene und weitere zur Gewährleistung ausreichender Hygiene in den Betrieben zu ergreifende Maßnahmen werden dabei in den Blick genommen.
Homeoffice
Das probateste Mittel zum "Social Distancing" sieht Steffan im Homeoffice. Daher seien Büroarbeiten nach Möglichkeit daheim auszuführen, insbesondere wenn Büroräume von mehreren Personen mit zu geringen Schutzabständen genutzt werden müssten. Lesen Sie zudem die Einschätzungen unseres Experten zu den Themen Dienstreisen, Präsenzmeetings, Telefon- oder Videokonferenzen, Kurzarbeit und Urlaub.
Mehr zum Thema:
Der vollständige Aufsatz erscheint demnächst in Heft 5 des ArbRB. Online können Sie den Beitrag aber bereits jetzt lesen (ArbRB 2020, 145) - frei abrufbar für Abonnenten, im Rahmen eines kostenlosen Probeabos oder eines Datenbanktests mit unserem Aktionsmodul Otto Schmidt Arbeitsrecht.
Nutzen Sie auch unsere große Corona-Themenseite: Hier tragen wir für Sie fortlaufend aktualisierte Informationen, vertiefende Beiträge und Arbeitshilfen zusammen.
Unser Autor:
Dr. Ralf Steffan ist Rechtsanwalt und Mediator in Köln.
Verlag Dr. Otto Schmidt
Gesundheitsmanagement
Ausführlich widmet sich unser Autor dem Thema Gesundheitsmanagement und den verschiedenen wirksamen Maßnahmen in diesem Zusammenhang: Social Distancing, Mundschutz, Handhygiene und weitere zur Gewährleistung ausreichender Hygiene in den Betrieben zu ergreifende Maßnahmen werden dabei in den Blick genommen.
Homeoffice
Das probateste Mittel zum "Social Distancing" sieht Steffan im Homeoffice. Daher seien Büroarbeiten nach Möglichkeit daheim auszuführen, insbesondere wenn Büroräume von mehreren Personen mit zu geringen Schutzabständen genutzt werden müssten. Lesen Sie zudem die Einschätzungen unseres Experten zu den Themen Dienstreisen, Präsenzmeetings, Telefon- oder Videokonferenzen, Kurzarbeit und Urlaub.
Der vollständige Aufsatz erscheint demnächst in Heft 5 des ArbRB. Online können Sie den Beitrag aber bereits jetzt lesen (ArbRB 2020, 145) - frei abrufbar für Abonnenten, im Rahmen eines kostenlosen Probeabos oder eines Datenbanktests mit unserem Aktionsmodul Otto Schmidt Arbeitsrecht.
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Unser Autor:
Dr. Ralf Steffan ist Rechtsanwalt und Mediator in Köln.