06.02.2017

Vizepräsident des BAG Dr. Rudi Müller-Glöge im Ruhestand

Der Vizepräsident des Bundesarbeitsgerichts (BAG) Dr. Rudi Müller-Glöge ist mit Ablauf des 31.1.2017 in den Ruhestand getreten. Er leitete seit 2001 den insbesondere für Fragen des Arbeitsentgelts und des Annahmeverzugs, der Entgeltfortzahlung bei Krankheit sowie der Vergütung im Mutterschutz zuständigen Fünften Senat des BAG.

Dr. Rudi Müller-Glöge, geboren 1951 in Hitzacker, war nach einer Ausbildung für den gehobenen Dienst in der Verwaltung zunächst als Regierungsinspektor bei verschiedenen Landesbehörden beschäftigt, bevor er mit einem Jurastudium begann. Nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung trat er 1982 in die niedersächsische Arbeitsgerichtsbarkeit ein und wurde bei verschiedenen Arbeitsgerichten eingesetzt. 1989 wurde er zum Vorsitzenden Richter am LAG Niedersachsen ernannt. Ab November 1990 war er nach Sachsen-Anhalt abgeordnet und leitete dort eine Abteilung des Ministeriums für Arbeit und Soziales.

1991 wurde er schließlich zum Richter am BAG ernannt. Hier war er zunächst dem Achten Senat und dann ab Juni 1999 dem Fünften Senat zugewiesen. Diesen leitete er seit seiner Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Bundesarbeitsgericht im September 2001. Der Fünfte Senat ist insbesondere zuständig für Fragen des Arbeitsentgelts und des Annahmeverzugs, der Entgeltfortzahlung bei Krankheit sowie der Vergütung im Mutterschutz. Auf diesen Gebieten habe Dr. Rudi Müller-Glöge die Rechtsprechung maßgeblich geprägt und fortentwickelt, vor allem im Bereich der gleichen Bezahlung von Leiharbeitnehmern sowie des tariflichen und gesetzlichen Mindestlohns, so das BAG.

BAG PM Nr. 6/17 vom 6.2.2017
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