Volle Arbeitnehmerfreizügigkeit seit dem 1.5.2011
Nach den Erfahrungen anderer EU-Mitgliedstaaten, die ihre Arbeitsmärkte schon länger für die acht osteuropäischen Staaten geöffnet haben, wird nicht mit einem massiven Zustrom von Arbeitskräften gerechnet. So geht etwa das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) davon aus, dass ca. 100.000 Menschen pro Jahr wegen der Freizügigkeit zusätzlich nach Deutschland kommen werden. Diese Zahl ist verhältnismäßig gering, lebten und arbeiteten doch bereits 2009 - bei beschränktem Zugang - 580.000 Menschen aus diesen Ländern in Deutschland.
Fachkräftemangel
Ob die volle Arbeitnehmer-Freizügigkeit den Fachkräftemangel in Deutschland abmildern kann, bleibt abzuwarten. Da lediglich Deutschland und Österreich die siebenjährige Übergangsfrist voll ausgeschöpft haben, haben sich möglicherweise einige Fachkräfte aus den osteuropäischen Staaten bereits in anderen EU-Mitgliedstaaten niedergelassen.
Lohndumping
Deutschland hat bis zur vollständigen Öffnung seines Arbeitsmarktes am 1.5.2011 keinen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn eingeführt. Es existieren lediglich Branchenmindestlöhne in folgenden Bereichen:
- Abfallwirtschaft (175.000 Beschäftigte)
- Bau (515.000 Beschäftigte)
- Dachdeckerhandwerk (87.000 Beschäftigte)
- Elektrohandwerk (243.000 Beschäftigte)
- Gebäudereinigung (830.000 Beschäftigte)
- Maler- und Lackiererhandwerk (64.000 Beschäftigte)
- Pflegebranche (760.000 Beschäftigte)
- Wäschereidienstleistungen (30.000 Beschäftigte)
Hinzukommen werden demnächst Mindestlöhne in der Zeitarbeit (870.000 Beschäftigte) sowie im Wach- und Sicherheitsgewerbe (170.000 Beschäftigte).
Weitere Informationen zum Thema:
Das BMAS bietet eine umfangreiche Informationsbroschüre zur Arbeitnehmerfreizügigkeit in deutscher, englischer und polnischer Sprache an. Um die Broschüre zu bestellen, klicken Sie bitte hier. Die deutschsprachige Broschüre als PDF-Datei finden Sie hier.