Vorerst keine EuGH-Entscheidung zur Zulässigkeit der Altersgruppenbildung bei der Sozialauswahl
Nach der Rechtsprechung des BAG ist die Altersgruppenbildung zulässig, wenn sie der Erhaltung einer ausgewogenen Altersstruktur dient (BAG, Urt. v. 6.11.2008 - 2 AZR 523/07). Es ist allerdings fraglich, ob dies mit dem europarechtlichen Verbot der Diskriminierung wegen des Alters (Art. 6 RL 2000/78/EG) vereinbar ist.
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