19.05.2011

Vorerst keine EuGH-Entscheidung zur Zulässigkeit der Altersgruppenbildung bei der Sozialauswahl

Der EuGH wird vorerst nicht abschließend klären können, ob die nach deutscher Rechtsprechung grds. zulässige Bildung von Altersgruppen bei der Sozialauswahl gegen das Verbot der Altersdiskriminierung verstößt. Denn eine entsprechende Vorlage an den EuGH durch das Arbeitsgericht Siegen (Beschl. v. 27.1.2010 - 2 Ca 2144/09) ist jetzt kurz vor der zu erwartenden Entscheidung des EuGH durch Vergleich erledigt worden.

Der Hintergrund:
Nach der Rechtsprechung des BAG ist die Altersgruppenbildung zulässig, wenn sie der Erhaltung einer ausgewogenen Altersstruktur dient (BAG, Urt. v. 6.11.2008 - 2 AZR 523/07). Es ist allerdings fraglich, ob dies mit dem europarechtlichen Verbot der Diskriminierung wegen des Alters (Art. 6 RL 2000/78/EG) vereinbar ist.

Weitere Informationen zum Thema:
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Arbeitsgericht Siegburg PM vom 3.5.2011
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