02.07.2024

Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht a.D. Dr. Mario Eylert verstorben

Am 27. Juni 2024 ist der frühere Vorsitzende Richter am Bundesarbeitsgericht Dr. Mario Eylert im Alter von 71 Jahren verstorben. Dr. Eylert wurde 2001 zum Richter am Bundesarbeitsgericht ernannt. Dort prägte er u.a. die Rechtsprechung zum Kündigungsschutzrecht maßgeblich.

Mario Eylert wurde am 5. Februar 1953 in Berlin geboren. Er war nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung als wissenschaftlicher Assistent an der Freien Universität Berlin tätig. Im April 1984 trat er in die Arbeitsgerichtsbarkeit des Landes Berlin ein. 1989 wurde er promoviert. Nach seinem Wechsel in die brandenburgische Arbeitsgerichtsbarkeit wurde er 1993 zum Vorsitzenden Richter am Landesarbeitsgericht berufen.

Im Mai 2001 wurde Dr. Eylert zum Richter am Bundesarbeitsgericht ernannt. Er gehörte zunächst dem für das Kündigungsschutzrecht zuständigen Zweiten Senat an, seit 2008 als stellvertretender Vorsitzender. Im Jahr 2010 wechselte er in dieser Funktion in den Zehnten Senat. Seit seiner Ernennung zum Vorsitzenden Richter im Juni 2012 leitete er bis zu seinem Ausscheiden Ende September 2018 den für das Tarifvertragsrecht zuständigen Vierten Senat des Bundesarbeitsgerichts.

Während seiner Zeit beim Bundesarbeitsgericht hat Dr. Eylert die Rechtsprechung zum Kündigungsschutzrecht maßgeblich geprägt. Nach der Übernahme des Vorsitzes des Tarif- und Eingruppierungssenats hat er die Rechtsprechung in diesen Rechtsgebieten entscheidend mitgestaltet und im Dialog mit dem EuGH Rechtsfragen der einzelvertraglichen Verweisung auf Tarifverträge und ihres Schicksals im Betriebsübergang einer für die Praxis bedeutsamen Klärung zugeführt. Unter seinem Vorsitz ergingen auch richtungsweisende Entscheidungen zu Differenzierungsklauseln in Tarifverträgen und zu grundlegenden Fragen der Eingruppierung. Die Entscheidungen, an denen Dr. Eylert mitwirkte, zeichneten sich stets durch den klaren Blick auf ihre Folgen für die Rechtspraxis und Rechtswissenschaft aus.

Seit dem Jahr 2004 hat Dr. Eylert das Bundesarbeitsgericht bei den Treffen internationaler Vereinigungen von Juristinnen und Juristen vertreten. Die in diese Zeit fallenden Europarechtlichen Symposien wurden von ihm sehr erfolgreich organisiert. Zudem war Dr. Eylert langjähriges Mitglied des Präsidiums des Bundesarbeitsgerichts.
 
BAG PM Nr. 19 vom 1.7.2024
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