Vorsitzender Richter des Zweiten Senats Burghard Kreft im Ruhestand
In dieser Funktion hat Kreft das Kündigungsrecht umfassend und nachhaltig mitgeprägt. Das BAG hebt insbesondere seine wichtige Rolle bei der Weiterentwicklung der Rechtsprechung zu Massenentlassungen und bei der Einpassung der Diskriminierungsverbote des AGG in das Kündigungsrecht hervor, etwa bei der Bildung von Altersgruppen zur Sozialauswahl und im Rahmen des tarifvertraglich begründeten besonderen Kündigungsschutzes.
Zudem weist das BAG auf die vielen öffentlichkeitswirksamen Entscheidungen des Zweiten Senats unter dem Vorsitz von Kreft hin. Zu nennen sind hier insbesondere die "Emmely"-Entscheidung, bei der es um eine (fristlose) Kündigung wegen der Entwendung geringwertiger Sachen ging, und eine Entscheidung zur Kündigung kirchlicher Arbeitsverhältnisse.