Whistleblower: Erstmals EU-weiter Schutz für Hinweisgeber
Die Ziele der Richtlinie:
Im Vordergrund steht der Schutz von Hinweisgebern. Ihnen sollen Repressalien wie Entlassungen, Degradierungen und Einschüchterungen erspart bleiben, wenn sie Hinweise auf Verstöße gegen das EU-Recht aufdecken. Dabei hat die Richtlinie Verstöße wie etwa Steuerbetrug, Geldwäsche oder Delikte im Zusammenhang mit öffentlichen Aufträgen, Produkt- und Verkehrssicherheit, Umweltschutz, öffentlicher Gesundheit sowie Verbraucher- und Datenschutz im Auge.
Ein Hinweisgeber soll es sich aussuchen können, ob er den Verstoß intern bei seinem Vorgesetzten meldet oder sich extern an eine zuständige Stelle wendet. Dafür möchte die EU eine eigene Behörde einrichten, die speziell zur Beratung, Hilfestellung und Anlaufstelle für Hinweise dienen soll.
Die bisherige Rechtslage:
Umfassende Regelungen zum Schutz von Hinweisgebern gibt es bisher lediglich in zehn EU-Ländern, darunter Frankreich, Italien, die Niederlande und das Vereinigte Königreich. In Deutschland gibt es bislang keine gesetzliche Regelung. Diese Lücke soll aber durch das geplante Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG) geschlossen werden.
Europäisches Parlament PM vom 12.3.2019
Im Vordergrund steht der Schutz von Hinweisgebern. Ihnen sollen Repressalien wie Entlassungen, Degradierungen und Einschüchterungen erspart bleiben, wenn sie Hinweise auf Verstöße gegen das EU-Recht aufdecken. Dabei hat die Richtlinie Verstöße wie etwa Steuerbetrug, Geldwäsche oder Delikte im Zusammenhang mit öffentlichen Aufträgen, Produkt- und Verkehrssicherheit, Umweltschutz, öffentlicher Gesundheit sowie Verbraucher- und Datenschutz im Auge.
Ein Hinweisgeber soll es sich aussuchen können, ob er den Verstoß intern bei seinem Vorgesetzten meldet oder sich extern an eine zuständige Stelle wendet. Dafür möchte die EU eine eigene Behörde einrichten, die speziell zur Beratung, Hilfestellung und Anlaufstelle für Hinweise dienen soll.
Die bisherige Rechtslage:
Umfassende Regelungen zum Schutz von Hinweisgebern gibt es bisher lediglich in zehn EU-Ländern, darunter Frankreich, Italien, die Niederlande und das Vereinigte Königreich. In Deutschland gibt es bislang keine gesetzliche Regelung. Diese Lücke soll aber durch das geplante Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG) geschlossen werden.