22.03.2019

Whistleblower: Erstmals EU-weiter Schutz für Hinweisgeber

Die EU hat sich auf die ersten EU-weiten Vorschriften zum Schutz von Hinweisgebern geeinigt, wenn diese Verstöße gegen EU-Recht aufdecken. Ohne die Hinweise von sog. Whistleblowern wären aus Sicht der EU-Kommission Skandale wie der "Dieselgate", die "Luxemburg-Leaks", die "Panama Papers" oder die Datensammlung der Firma Cambridge Analytica unentdeckt geblieben. Der Verlust potenzieller Vorteile, die aufgrund fehlenden Schutzes von Hinweisgebern allein im Bereich öffentlicher Aufträge verwehrt bleiben, schätzt die EU auf 5,8 bis 9,6 Milliarden Euro pro Jahr EU-weit.

Die Ziele der Richtlinie:
Im Vordergrund steht der Schutz von Hinweisgebern. Ihnen sollen Repressalien wie Entlassungen, Degradierungen und Einschüchterungen erspart bleiben, wenn sie Hinweise auf Verstöße gegen das EU-Recht aufdecken. Dabei hat die Richtlinie Verstöße wie etwa Steuerbetrug, Geldwäsche oder Delikte im Zusammenhang mit öffentlichen Aufträgen, Produkt- und Verkehrssicherheit, Umweltschutz, öffentlicher Gesundheit sowie Verbraucher- und Datenschutz im Auge.

Ein Hinweisgeber soll es sich aussuchen können, ob er den Verstoß intern bei seinem Vorgesetzten meldet oder sich extern an eine zuständige Stelle wendet. Dafür möchte die EU eine eigene Behörde einrichten, die speziell zur Beratung, Hilfestellung und Anlaufstelle für Hinweise dienen soll.

Die bisherige Rechtslage:
Umfassende Regelungen zum Schutz von Hinweisgebern gibt es bisher lediglich in zehn EU-Ländern, darunter Frankreich, Italien, die Niederlande und das Vereinigte Königreich. In Deutschland gibt es bislang keine gesetzliche Regelung. Diese Lücke soll aber durch das geplante Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG) geschlossen werden.
Europäisches Parlament PM vom 12.3.2019
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