Whistleblowing: Hinweisgeber sollen geschützt werden
- Einführung eines Schutzes für Arbeitnehmer, Berater oder Leiharbeitnehmer, die durch eigene Hinweise oder Unterstützungshandlungen Vergeltungsmaßnahmen befürchten müssten.
- Definition von Whistleblowing als gutgläubige Weitergabe von Informationen, insbesondere über widerrechtliche Handlungen, Fehlverhalten oder allgemeine Gefahren, die eine Bedrohung für Gesundheit, Leben, Freiheit, Umwelt oder andere berechtigte Interessen des Einzelnen oder Gesellschaft darstellen.
- Ermöglichen eines anonymen Whistleblowing: Die Identität von Hinweisgebern soll geschützt und vertraulich behandelt werden.
- Flankierung der gesetzlichen Neuregelungen mit einem Maßnahmenpaket, mit dem die Förderung und die Unterstützung von mehr Zivilcourage in Ausbildung, Privatleben und Beruf gefördert und unterstützt wird.
Der Hintergrund:
Der Antrag der Linksfraktion hat durch eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom 21.7.2011 ungeahnte Aktualität erhalten. Der EGMR hat entschieden, dass die Kündigung eines Whistleblowers einen Eingriff in das Recht auf freie Meinungsäußerung aus Art. 10 EMRK darstellen kann. Im konkreten Fall der fristlosen Kündigung einer deutschen Altenpflegerin, deren Kündigungsschutzklage in allen Instanzen keinen Erfolg gehabt hatte, hat der EGMR einen Verstoß gegen Art. 10 EMRK bejaht und Deutschland zur Zahlung einer Entschädigung verurteilt.
Mehr zum Thema:
Eine Nachricht über die Entscheidung des EGMR lesen sie hier.
In Heft 8 des Arbeits-Rechts-Beraters finden Sie einen Aufsatz zu diesem Thema von Dr. Boris Dzida, Rechtsanwalt bei Freshfields Bruckhaus Deringer LLP, Hamburg. Der Beitrag wird die aktuelle BAG-Rechtsprechung zum Kündigungsrecht in solchen Whistleblower-Fällen darstellen, aufzeigen, welche neuen Grundsätze die EGMR-Entscheidung vorgibt, und praktische Tipps für ihre Umsetzung in der betrieblichen Praxis geben.
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Linkhinweis:
Für den auf den Webseiten des Bundestags veröffentlichten Antrag der Linksfraktion im Volltext klicken Sie bitte hier (pdf-Datei).