Abkommen zwischen Deutschland und der Schweiz zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (DBA-Schweiz)
BMF-Schreiben
BMF-Schreiben v. 28.3.2025 - IV B 2 - S 1301-CHE/01460/002/028 DOK: COO.7005.100.4.11666282
DBA Schweiz
Die zuständigen Behörden der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft haben vereinbart, dass die Konsultationsvereinbarung vom 21. Dezember 2016 über die Durchführung von Schiedsverfahren gemäß Artikel 26 Absatz 5 bis 7 des Abkommens in der Fassung der Konsultationsvereinbarung vom 25. Oktober 2019 wie folgt geändert wird:
Textziffer 4 Buchstabe b) Satz 3 wird gestrichen.
In Textziffer 16 wird nach Satz 2 der folgende Satz eingefügt: "Textziffer 4 Buchstabe b) kann von einer zuständigen Behörde mit einer Frist von sechs Monaten auf das Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden.".
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Die zuständigen Behörden der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft haben vereinbart, dass die Konsultationsvereinbarung vom 21. Dezember 2016 über die Durchführung von Schiedsverfahren gemäß Artikel 26 Absatz 5 bis 7 des Abkommens in der Fassung der Konsultationsvereinbarung vom 25. Oktober 2019 wie folgt geändert wird:
Textziffer 4 Buchstabe b) Satz 3 wird gestrichen.
In Textziffer 16 wird nach Satz 2 der folgende Satz eingefügt: "Textziffer 4 Buchstabe b) kann von einer zuständigen Behörde mit einer Frist von sechs Monaten auf das Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden.".