23.02.2023

Absetzung für Abnutzung (AfA) von Gebäuden nach der kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer

Mit BMF-Schreiben v. 22.2.2023 hat die Finanzverwaltung vor dem Hintergrund aktueller BFH- Rechtsprechung umfassend zur Abschreibung von Gebäuden nach der kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer (§ 7 Abs. 4 Satz 2 EStG) Stellung genommen.

BMF-Schreiben
BMF-Schreiben v. 22.2.2023 - IV C 3 - S 2196/22/10006 :005, DOK 2023/0158670

EStG § 7 Abs. 4 Satz 2

Mit Urteil vom 28. Juli 2021 - IX R 25/19, BFH/NV 2022, 108, hat der BFH entschieden, dass Steuerpflichtige, die sich nach § 7 Absatz 4 Satz 2 EStG auf eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer des Gebäudes berufen, sich jeder Darlegungsmethode bedienen können, die im Einzelfall zur Führung des erforderlichen Nachweises geeignet erscheint, soweit daraus Rückschlüsse auf die maßgeblichen Determinanten (z. B. technischer Verschleiß, wirtschaftliche Entwertung, rechtliche Nutzungsbeschränkungen) möglich sind.

Mit dem BMF-Schreiben v. 22.2.2023 hat die Finanzverwaltung nun umfassend zur Führung des hierzu erforderlichen Nachweises vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtsprechung Stellung genommen. Die im BMF-Schreiben getroffenen Regularien sind ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe des BMF-Schreibens im Bundessteuerblatt auf alle offenen Fälle anzuwenden.
BMF online
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