14.10.2021

Aktienzuteilung im Rahmen eines US-amerikanischen "Spin-Off" kein steuerpflichtiger Kapitalertrag

Die Aktienzuteilung im Rahmen eines US-amerikanischen "Spin-Off" an private Kleinanleger führt nicht zu einem steuerpflichtigen Kapitalertrag. § 20 Abs. 4a Satz 7 EStG ist auch auf ausländische Vorgänge anwendbar, die bei einer rechtsvergleichenden Betrachtung der Abspaltung nach deutschem Recht entsprechen.

Kurzbesprechung
BFH v. 1.7.2021 - VIII R 9/19
BFH v. 1.7.2021 - VIII R 15/20

EStG § 20 Abs 1 Nr. 1 S 1, § 20 Abs 4a S 7
UmwG § 123 Abs 2
AEUV Art 63
EWGRL 891/82 Art 17 Abs 1 Buchst a, EWGRL 891/82 Art 17 Abs 1 Buchst b
EURL 2017/1132 Art 151 Abs 1 Buchst a, EURL 2017/1132 Art 151 Abs 1 Buchst b


Im Streitfall VIII R 9/19 hielt der Steuerpflichtige Aktien der Hewlett-Packard Company (HPC), einer Kapitalgesellschaft nach dem Recht des US-Bundesstaats Delaware. Nachdem die HPC in Hewlett-Packard Inc. (HPI) umbenannt und das Unternehmenskundengeschäft der HPI auf ihre Tochtergesellschaft Hewlett-Packard Enterprise Company (HPE) übertragen worden war, erhielten die Aktionäre im Rahmen eines sog. "Spin-Off" Aktien der HPE. Diese buchte die Bank des Steuerpflichtigen in dessen Depot ein. Der Steuerpflichtige war nunmehr im selben Verhältnis an beiden Gesellschaften beteiligt.

Im Streitfall VIII R 15/20 hielt der Steuerpflichtige über seine Depotbank u.a. Aktien der eBay Inc. (eBay), einer Kapitalgesellschaft nach dem Recht des US-Bundesstaats Delaware. Im Streitjahr übertrug die eBay Vermögen auf die PayPal Holdings Inc. (PayPal), eine Tochtergesellschaft und ebenfalls Kapitalgesellschaft nach dem Recht des US-Bundesstaats Delaware. Sodann teilte die eBay ihre bereits gehaltenen Anteile an der PayPal ihren Aktionären zu, so dass diese fortan im selben Verhältnis an den beiden Gesellschaften --eBay und PayPal-- beteiligt waren. Insofern behielt die Depotbank des Steuerpflichtigen bei der Einbuchung der neu zugeteilten PayPal-Aktien --ausgehend von einem Börsenkurs im Zeitpunkt der Einbuchung in Höhe von 36 € je PayPal-Aktie-- Kapitalertragsteuer sowie Solidaritätszuschlag ein.

Der BFH entschied, dass eine steuerneutrale Zuteilung von Aktien nach § 20 Abs. 4a Satz 7 EStG auch bei einem US-amerikanischen "Spin-Off" möglich ist. Dies gilt unter der Voraussetzung, dass die "wesentlichen Strukturmerkmale" einer Abspaltung i.S. des § 123 Abs. 2 des Umwandlungsgesetzes erfüllt sind. Die Kapitalverkehrsfreiheit gebietet eine Erstreckung des § 20 Abs. 4a Satz 7 EStG auf ausländische Vorgänge. Rechtsfolge der Anwendung des § 20 Abs. 4a Satz 7 EStG ist, dass die Einbuchung der aufgrund des "Spin-Off" erhaltenen Aktien im Depot des Steuerpflichtigen nicht zu einem steuerpflichtigen Kapitalertrag führt. Veräußerungsgewinne sind erst im Zeitpunkt einer späteren Veräußerung der Aktien zu versteuern.
Verlag Dr. Otto Schmidt
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