Alle weiteren am 24.4.2025 veröffentlichten Entscheidungen des BFH
BFH v. 11.3.2025 - IX R 30/22
Kein Feststellungsinteresse für eine Nichtigkeitsfeststellungsklage gegen eine Prüfungsanordnung
1. Das für eine Nichtigkeitsfeststellungsklage gegen eine Prüfungsanordnung erforderliche besondere Feststellungsinteresse im Sinne von § 41 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung fehlt, wenn die Prüfungsergebnisse bereits bescheidmäßig umgesetzt worden sind (Anschluss an Senatsurteil vom 20.02.1990 - IX R 83/88, BFHE 160, 391, BStBl II 1990, 789).
2. Dies gilt auch, wenn die Umsetzung der Prüfungsergebnisse in mehreren Bescheiden unterschiedlicher Finanzbehörden erfolgt ist.
BFH v. 11.12.2024 - XI R 9/23
Keine Differenzbesteuerung bei anteiligem Recht zum Vorsteuerabzug am Liefergegenstand
Die Lieferung einer Waschkommode, die sich aus einer (ohne Recht zum Vorsteuerabzug von einer Privatperson erworbenen) Kommode und aus (mit Recht zum Vorsteuerabzug erworbenen) Sanitärgegenständen (Waschbecken, Armaturen et cetera) zusammensetzt, unterliegt nicht der Differenzbesteuerung, weil der Liefergegenstand teilweise zum Vorsteuerabzug berechtigt hat (Anschluss an das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union Bawaria Motors vom 19.07.2012 - C-160/11, EU:C:2012:492).
BFH v. 5.12.2024 - V R 11/23
Reemtsma-Direktanspruch
Der sich aus dem Unionsrecht entsprechend dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union Reemtsma Cigarettenfabriken vom 15.03.2007 - C-35/05, EU:C:2007:167 ergebende Direktanspruch setzt voraus, dass eine Steuer in einer Rechnung für eine ‑‑bereits erbrachte oder noch zu erbringende‑‑ Leistung zu Unrecht gesondert ausgewiesen wurde (Festhalten am BFH-Urteil vom 22.08.2019 - V R 50/16, BFHE 266, 395, BStBl II 2022, 290, Leitsatz).