Alle weiteren zuletzt veröffentlichten BMF-Schreiben
BMF-Schreiben
Billigkeitsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine bei der Anwendung der erweiterten Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 ff. GewStG
Mit gleich lautenden Erlassen v. 31.3.2022 hat die Finanzverwaltung Billigkeitsmaßnahmen für Wohnungsunternehmen, die möblierte Wohnungen überlassen sowie sonstige Unterstützungsleistungen im Rahmen er erweiterten Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG getroffen.
Gleich lautende Erlasse v. 31.3.2022 - Ministerium der Finanzen des Landes und für Heimat Nordrhein-Westfalen G 1498-1-V B 4
GewStG § 9 Nr. 1 Satz 2 EStG
Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten
Mit BMF-Schreiben v. 17.3.2022 hat die Finanzverwaltung die aktuell geltenden steuerlichen Sonderregelungen im Zusammenhang mit der Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten zusammengestellt.
BMF-Schreiben v. 17.3.2022 - IV C 4 - S 2223/19/10003 :013, DOK 2022/0226401
EStG, Lohnsteuer, UStG, KStG, SchenkSt
Konsultationsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich vom 28./29. März 2022
Mit BMF-Schreiben v. 4.4.2022 hat die Finanzverwaltung zur steuerlichen Behandlung des Arbeitslohns von Arbeitnehmern sowie von im öffentlichen Dienst Beschäftigten im Homeoffice, Kurzarbeitergeld und Kurzarbeitsunterstützung sowie Homeoffice-Betriebsstätten Stellung genommen.
BMF-Schreiben v. 4.4.2022 - IV B 3 - S 1301-AUT/19/10006 :005, DOK 2022/0358740
DBA-Österreich
Konsultationsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande vom 6. April 2020 zur Besteuerung von Grenzpendlern
Mit BMF-Schreiben v. 4.4.2022 hat die Finanzverwaltung die Konsultationsvereinbarung vom 28./29. März 2022 zum 30. Juni 2022 gekündigt.
BMF-Schreiben v. 4.4.2022 - IV B 3 - S 1301-NDL/20/10004 :001, DOK 2022/0342123
DBA-Niederlande
Allgemeinverfügung der obersten Finanzbehörden der Länder zu Einsprüchen gegen die zumutbare Belastung
Mit Allgemeinverfügung vom 07.04.2022 hat die Finanzverwaltung Einsprüche, die sich auf eine Verfassungswidrigkeit der zumutbaren Belastung (§ §§ Abs. 3 EStG) zurückgewiesen.
Allgemeinverfügung v. 7.4.2022 Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen S 0623 - 29 - V A 2
EStG § 33 Abs. 3
BMF online
Mit gleich lautenden Erlassen v. 31.3.2022 hat die Finanzverwaltung Billigkeitsmaßnahmen für Wohnungsunternehmen, die möblierte Wohnungen überlassen sowie sonstige Unterstützungsleistungen im Rahmen er erweiterten Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG getroffen.
Gleich lautende Erlasse v. 31.3.2022 - Ministerium der Finanzen des Landes und für Heimat Nordrhein-Westfalen G 1498-1-V B 4
GewStG § 9 Nr. 1 Satz 2 EStG
Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten
Mit BMF-Schreiben v. 17.3.2022 hat die Finanzverwaltung die aktuell geltenden steuerlichen Sonderregelungen im Zusammenhang mit der Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten zusammengestellt.
BMF-Schreiben v. 17.3.2022 - IV C 4 - S 2223/19/10003 :013, DOK 2022/0226401
EStG, Lohnsteuer, UStG, KStG, SchenkSt
Konsultationsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich vom 28./29. März 2022
Mit BMF-Schreiben v. 4.4.2022 hat die Finanzverwaltung zur steuerlichen Behandlung des Arbeitslohns von Arbeitnehmern sowie von im öffentlichen Dienst Beschäftigten im Homeoffice, Kurzarbeitergeld und Kurzarbeitsunterstützung sowie Homeoffice-Betriebsstätten Stellung genommen.
BMF-Schreiben v. 4.4.2022 - IV B 3 - S 1301-AUT/19/10006 :005, DOK 2022/0358740
DBA-Österreich
Konsultationsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande vom 6. April 2020 zur Besteuerung von Grenzpendlern
Mit BMF-Schreiben v. 4.4.2022 hat die Finanzverwaltung die Konsultationsvereinbarung vom 28./29. März 2022 zum 30. Juni 2022 gekündigt.
BMF-Schreiben v. 4.4.2022 - IV B 3 - S 1301-NDL/20/10004 :001, DOK 2022/0342123
DBA-Niederlande
Allgemeinverfügung der obersten Finanzbehörden der Länder zu Einsprüchen gegen die zumutbare Belastung
Mit Allgemeinverfügung vom 07.04.2022 hat die Finanzverwaltung Einsprüche, die sich auf eine Verfassungswidrigkeit der zumutbaren Belastung (§ §§ Abs. 3 EStG) zurückgewiesen.
Allgemeinverfügung v. 7.4.2022 Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen S 0623 - 29 - V A 2
EStG § 33 Abs. 3