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BMF-Schreiben
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22.3.2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts vom 20.12.2022
Mit BMF-Schreiben v. 11.3.2024 hat die Finanzverwaltung den Anwendungserlass zu § 158 AO an die gesetzliche Neuregelung angepasst.
BMF-Schreiben v. 11.3.2024 - IV D 2 - S 0333/23/10001 :001, DOK 2024/0200309
AO § 158
Durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22.3.2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts vom 20.12.2022 (BGBl. I 2022, 2730) ist § 158 AO (Beweiskraft der Buchführung) mit sofortiger Wirkung neu gefasst worden.
Aufzeichnung und Aufbewahrung von Geschäftsvorfällen und anderen steuerlich relevanten Daten bei Taxi- und Mietwagenunternehmen
Mit BMF-Schreiben v. 11.3.3034 hat die Finanzverwaltung zu den veränderten Anforderungen an die Aufzeichnung und Aufbewahrung von Geschäftsvorfällen und anderen steuerlich relevanten Daten bei Taxi- und Mietwagenunternehmen Stellung genommen.
BMF-Schreiben v. 11.3.2024 - IV D 2 - S 0316-a/21/10006 :008, DOK 2024/0199144
AO § 146a
Einzelwertberichtigung bei Kreditinstituten
Mit BMF-Schreiben v. 21.3.2024 hat die Finanzverwaltung die Grundsätze veröffentlicht, die für die Einzelwertberichtigung bei Kreditinstituten zu beachten sind.
BMF-Schreiben v. 21.3.2024 - IV C 6 - S 2171-b/19/10001 :001, DOK 2024/0263950
EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2
Anwendung von gleich lautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder
Mit BMF-Schreiben v. 15.3.2024 hat die Finanzverwaltung zur Anwendung von gleichlautenden Erlassen, die bis zum 14.3.2024 ergangen sind, Stellung genommen.
BMF-Schreiben v. 15.3.2024 - IV A 2 - O 2000/23/10003 :005, DOK 2024/0221923
AO §§ 85 ff
BMF online
Mit BMF-Schreiben v. 11.3.2024 hat die Finanzverwaltung den Anwendungserlass zu § 158 AO an die gesetzliche Neuregelung angepasst.
BMF-Schreiben v. 11.3.2024 - IV D 2 - S 0333/23/10001 :001, DOK 2024/0200309
AO § 158
Durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22.3.2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts vom 20.12.2022 (BGBl. I 2022, 2730) ist § 158 AO (Beweiskraft der Buchführung) mit sofortiger Wirkung neu gefasst worden.
Aufzeichnung und Aufbewahrung von Geschäftsvorfällen und anderen steuerlich relevanten Daten bei Taxi- und Mietwagenunternehmen
Mit BMF-Schreiben v. 11.3.3034 hat die Finanzverwaltung zu den veränderten Anforderungen an die Aufzeichnung und Aufbewahrung von Geschäftsvorfällen und anderen steuerlich relevanten Daten bei Taxi- und Mietwagenunternehmen Stellung genommen.
BMF-Schreiben v. 11.3.2024 - IV D 2 - S 0316-a/21/10006 :008, DOK 2024/0199144
AO § 146a
Einzelwertberichtigung bei Kreditinstituten
Mit BMF-Schreiben v. 21.3.2024 hat die Finanzverwaltung die Grundsätze veröffentlicht, die für die Einzelwertberichtigung bei Kreditinstituten zu beachten sind.
BMF-Schreiben v. 21.3.2024 - IV C 6 - S 2171-b/19/10001 :001, DOK 2024/0263950
EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2
Anwendung von gleich lautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder
Mit BMF-Schreiben v. 15.3.2024 hat die Finanzverwaltung zur Anwendung von gleichlautenden Erlassen, die bis zum 14.3.2024 ergangen sind, Stellung genommen.
BMF-Schreiben v. 15.3.2024 - IV A 2 - O 2000/23/10003 :005, DOK 2024/0221923
AO §§ 85 ff