Amtliches Vordruckmuster für die Gruppenträgermeldung für den Veranlagungszeitraum 2024
BMF-Schreiben
BMF-Schreiben v. 17.10.2024 - IV B 5 - S 1100/24/10001 :002, DOK 2024/0741839
MinStG § 3
Die Gruppenträgermeldung erfolgt auf der Grundlage von § 3 Mindeststeuergesetz (MinStG) Pillar 2.
BMF online
MinStG § 3
Die Gruppenträgermeldung erfolgt auf der Grundlage von § 3 Mindeststeuergesetz (MinStG) Pillar 2.
- Die fertiggestellten Muster betreffen
- die Gruppenträgermeldung und
- den Widerruf der Gruppenträgermeldung.
Sie können auf der Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) abgerufen werden. Die elektronische Abgabe kann voraussichtlich ab dem 2. Januar 2025 erfolgen. Die Abgabe erfolgt über das BZSt Online-Portal.