24.10.2024

Amtliches Vordruckmuster für die Gruppenträgermeldung für den Veranlagungszeitraum 2024

Mit BMF-Schreiben v. 17.10.2024 hat die Finanzverwaltung das Vordruckmuster für die Gruppenträgermeldung für den VZ 2024 bekannt gemacht.

BMF-Schreiben
BMF-Schreiben v. 17.10.2024 - IV B 5 - S 1100/24/10001 :002, DOK 2024/0741839

MinStG § 3

Die Gruppenträgermeldung erfolgt auf der Grundlage von § 3 Mindeststeuergesetz (MinStG) Pillar 2.
  • Die fertiggestellten Muster betreffen
  • die Gruppenträgermeldung und
  • den Widerruf der Gruppenträgermeldung.

Sie können auf der Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) abgerufen werden. Die elektronische Abgabe kann voraussichtlich ab dem 2. Januar 2025 erfolgen. Die Abgabe erfolgt über das BZSt Online-Portal.

BMF online
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