18.07.2024

Anpassung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses an Wachstumschancengesetz vom 27. März 2024 (BGBl. I Nr. 108)

Mit BMF-Schreiben v. 12.7.2024 hat die Finanzverwaltung den Umsatzsteuer-Anwendungserlass auf der Grundlage des Wachstumschancengesetzes an die aktuelle Rechtslage angepasst.

BMF-Schreiben
BMF - Schreiben v. 12.7.2024 - III C 3 - S 7015/23/10002 :001, DOK 2024/0499981

USt-AE

Durch Artikel 2 Nummer 1 des Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) vom 27.3.2024 (BGBl. I Nr. 108) wurde mit Wirkung zum 1.1.2024 die Freigrenze für den Betriebsausgabenabzug von Geschenken nach § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 1 Satz 2 EStG von 35 € auf 50 € angehoben.

Entsprechend wurden die Regelungen in den Abschnitten 3.3, 15.6 und 15.12 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses aktualisiert.

Die Grundsätze des BMF-Schreibens gelten für alle Umsätze ab dem 1.1.2024.

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