Anpassung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses an Wachstumschancengesetz vom 27. März 2024 (BGBl. I Nr. 108)
BMF-SchreibenUSt-AE
Durch Artikel 2 Nummer 1 des Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) vom 27.3.2024 (BGBl. I Nr. 108) wurde mit Wirkung zum 1.1.2024 die Freigrenze für den Betriebsausgabenabzug von Geschenken nach § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 1 Satz 2 EStG von 35 € auf 50 € angehoben.
Entsprechend wurden die Regelungen in den Abschnitten 3.3, 15.6 und 15.12 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses aktualisiert.
Die Grundsätze des BMF-Schreibens gelten für alle Umsätze ab dem 1.1.2024.