Anwendung der Mitteilungsverordnung (MV)
BMF-Schreiben
BMF-Schreiben v. 2.6.2022 - IV A 3 - S 0229/21/10002 :009, DOK 2022/0339748
Mitteilungsverordnung
Die seit 1993 bestehende Mitteilungsverordnung wurde in 2021 mehrfach und in 2022 zuletzt durch die 6. Verordnung zur Änderung der Mitteilungsverordnung v. 25.5.2022, BGBl. I 2022, 816 geändert. Die letzte Änderung betrifft Aktualisierungen in § 13 Abs. 3 und § 14 Abs. 3 sowie die Anfügung von § 15 zur Mitteilung über öffentliche Hilfeleistungen aus Anlass der Starkregen - und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021. Die Finanzverwaltung hat die letzten Änderungen nun zum Anlass genommen, die Mitteilungsverordnung mit BMF-Schreiben v. 2.6.2022 unter Berücksichtigung sämtlicher Änderungen komplett neu zu fassen.
Diese Mitteilungsverordnung ist ab sofort bis zum 31.12.2024 anzuwenden.
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Mitteilungsverordnung
Die seit 1993 bestehende Mitteilungsverordnung wurde in 2021 mehrfach und in 2022 zuletzt durch die 6. Verordnung zur Änderung der Mitteilungsverordnung v. 25.5.2022, BGBl. I 2022, 816 geändert. Die letzte Änderung betrifft Aktualisierungen in § 13 Abs. 3 und § 14 Abs. 3 sowie die Anfügung von § 15 zur Mitteilung über öffentliche Hilfeleistungen aus Anlass der Starkregen - und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021. Die Finanzverwaltung hat die letzten Änderungen nun zum Anlass genommen, die Mitteilungsverordnung mit BMF-Schreiben v. 2.6.2022 unter Berücksichtigung sämtlicher Änderungen komplett neu zu fassen.
Diese Mitteilungsverordnung ist ab sofort bis zum 31.12.2024 anzuwenden.