Anwendungsfragen zum Investmentsteuergesetz in der ab dem 1. Januar 2018 geltenden Fassung (InvStG)
BMF-Schreiben
BMF-Schreiben v. 18.8.021 - IV C 1 - S 1980-1/19/10008 :023, DOK 2021/0894907
InvStG
Das BMF hat Ausführungen zu den §§ 17 und 22 InvStG und zu den Ertragskategorien der Anlage 1 in das Anwendungsschreiben übernommen.
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Das BMF hat Ausführungen zu den §§ 17 und 22 InvStG und zu den Ertragskategorien der Anlage 1 in das Anwendungsschreiben übernommen.