Anwendungsregelungen zu § 4j EStG
BMF-Schreiben
BMF-Schreiben v. 6.1.2022 - IV C 2 - S 2144-g/20/10002 :005, DOK 2022/0001493
EStG § 4j
Mit dem Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen vom 27. Juni 2017 (BGBl. I 2017, 2074) wurde § 4j EStG eingeführt. Die Regelung sieht nach Maßgabe des § 4j Absatz 3 EStG ein (anteiliges) Abzugsverbot für Aufwendungen aus der Rechteüberlassung vor, soweit die korrespondierenden Einnahmen des Gläubigers einer niedrigen Besteuerung im Rahmen einer Präferenzregelung unterliegen. Entspricht diese Präferenzregelung jedoch dem sog. "Nexus-Approach" der OECD, greift das (Teil-) Abzugsverbot insoweit nicht (§ 4j Absatz 1 Satz 4 EStG). Grundlage für die Untersuchung anhand des sog. Nexus-Ansatzes stellt das Kapitel 4 des Abschlussberichts 2015 zu Aktionspunkt 5, OECD (2016) dar. Mit dem BMF-Schreiben nimmt die Finanzverwaltung umfassend zur Nexis - Konformität in den Veranlagungszeiträumen 2018 - 2020 Stellung.
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EStG § 4j
Mit dem Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen vom 27. Juni 2017 (BGBl. I 2017, 2074) wurde § 4j EStG eingeführt. Die Regelung sieht nach Maßgabe des § 4j Absatz 3 EStG ein (anteiliges) Abzugsverbot für Aufwendungen aus der Rechteüberlassung vor, soweit die korrespondierenden Einnahmen des Gläubigers einer niedrigen Besteuerung im Rahmen einer Präferenzregelung unterliegen. Entspricht diese Präferenzregelung jedoch dem sog. "Nexus-Approach" der OECD, greift das (Teil-) Abzugsverbot insoweit nicht (§ 4j Absatz 1 Satz 4 EStG). Grundlage für die Untersuchung anhand des sog. Nexus-Ansatzes stellt das Kapitel 4 des Abschlussberichts 2015 zu Aktionspunkt 5, OECD (2016) dar. Mit dem BMF-Schreiben nimmt die Finanzverwaltung umfassend zur Nexis - Konformität in den Veranlagungszeiträumen 2018 - 2020 Stellung.