Befristete Absenkung des Umsatzsteuersatzes für Lieferungen von Gas über das Erdgasnetz und Wärme über ein Wärmenetz im Zeitraum vom 1.10.2022 bis 31.3.2024
BMF-SchreibenUStG § 12
Durch das Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz (BGBl I 2022, 1743) wird der Umsatzsteuersatz für Gaslieferungen über das Erdgasnetz und die Lieferung von Wärme über ein Wärmenetz befristet vom 1. Oktober 2022 bis zum 31. März 2024 von 19 Prozent auf 7 Prozent gesenkt. Die Änderung tritt am 1. Oktober 2022 in Kraft.
Das BMF-Schreiben v. 25.10.2022 beschäftigt sich im Einzelnen mit den Auswirkungen der Umsatzsteuersatzsenkung, den Auswirkungen der befristeten Absenkung der Umsatzsteuersätze sowie mit bestimmten Vereinfachungsregelungen.
Die Regelungen des BMF-Schreibens gelten für die Wiederanwendung des Regelsteuersatzes von 19 Prozent zum 1. April 2024 entsprechend.