Bekanntmachung des Musters für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2022
BMF v.18. August 2021 - IV C 5 - S 2533/19/10030 :003
EStG § 51 Absatz 4 Nummer 1 EStG)
Gemäß § 51 Absatz 4 Nummer 1 EStG ist das BMF ermächtigt, das Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung zu bestimmen. Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder hat das BMF das Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für das Kalenderjahr 2022 bekannt gemacht.
Der Ausdruck hat das Format Deutsche Industrie Norm (DIN) A 4.
Der Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung kann vom amtlichen Muster abweichen, wenn er sämtliche Angaben in gleicher Reihenfolge enthält und in Format und Aufbau dem bekannt gemachten Muster entspricht.
Bei der Ausstellung des Ausdrucks der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung sind die Vorgaben im BMF-Schreiben vom 9. 1.2019 - BStBl. I 2019, 911 - IV C- S 2378/19/10002:001, zu beachten.
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EStG § 51 Absatz 4 Nummer 1 EStG)
Gemäß § 51 Absatz 4 Nummer 1 EStG ist das BMF ermächtigt, das Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung zu bestimmen. Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder hat das BMF das Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für das Kalenderjahr 2022 bekannt gemacht.
Der Ausdruck hat das Format Deutsche Industrie Norm (DIN) A 4.
Der Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung kann vom amtlichen Muster abweichen, wenn er sämtliche Angaben in gleicher Reihenfolge enthält und in Format und Aufbau dem bekannt gemachten Muster entspricht.
Bei der Ausstellung des Ausdrucks der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung sind die Vorgaben im BMF-Schreiben vom 9. 1.2019 - BStBl. I 2019, 911 - IV C- S 2378/19/10002:001, zu beachten.