Bekanntmachung des Musters für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2025
EStG § 51 Absatz 4 Nummer 1
Die Bekanntgabe erfolgt aufgrund der Ermächtigung gemäß § 51 Absatz 4 Nummer 1 EStG. Der Ausdruck hat das Format Deutsche Industrie Norm (DIN) A 4. Der Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung kann vom amtlichen Muster abweichen, wenn er sämtliche Angaben in gleicher Reihenfolge enthält und in Format und Aufbau dem bekannt gemachten Muster entspricht. Bei der Ausstellung des Ausdrucks der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung sind die Vorgaben im BMF-Schreiben v. 05.09.2024 - IV C 5 - S 2378/19/10002 :002, BStBl. I 2024, 1255zu beachten.
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Die Bekanntgabe erfolgt aufgrund der Ermächtigung gemäß § 51 Absatz 4 Nummer 1 EStG. Der Ausdruck hat das Format Deutsche Industrie Norm (DIN) A 4. Der Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung kann vom amtlichen Muster abweichen, wenn er sämtliche Angaben in gleicher Reihenfolge enthält und in Format und Aufbau dem bekannt gemachten Muster entspricht. Bei der Ausstellung des Ausdrucks der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung sind die Vorgaben im BMF-Schreiben v. 05.09.2024 - IV C 5 - S 2378/19/10002 :002, BStBl. I 2024, 1255zu beachten.