Bekanntmachung eines Hinweises auf die Veröffentlichung der aktuellen Version der Digitalen Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme (DSFinV-K)
BMF-Schreiben
BMF-Schreiben v. 12.1.2024 - IV D 2 - S 0316-a/19/10007 :004, DOK 2024/0028538
KassenSichV § 4
Die Finanzverwaltung hat nach § 4 KassenSichV in der DSFinV-K 2.4 die technischen Anforderungen an die einheitliche digitale Schnittstelle für Kassensysteme erarbeitet. Die DSFinV-K in der Version 2.4 ist auf der Internetseite des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) veröffentlicht und kann unter folgenden Link aufgerufen werden:
https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Aussenpruefungen/DigitaleSchnittstelleFinV/digitalesc hnittstellefinv_node.html
Die DSFinV-K in der Version 2.4 beinhaltet redaktionelle Änderungen und Anpassungen an die Neufassung des AEAO zu § 146a ab dem 1. Januar 2024. Inhaltliche Änderungen zur Version 2.3 erfolgten nicht. Deshalb ist eine Anwendung der DSFinV-K in der Version 2.3 ausreichend und Systeme müssen nicht an die Fassung 2.4 angepasst werden.
BMF online
KassenSichV § 4
Die Finanzverwaltung hat nach § 4 KassenSichV in der DSFinV-K 2.4 die technischen Anforderungen an die einheitliche digitale Schnittstelle für Kassensysteme erarbeitet. Die DSFinV-K in der Version 2.4 ist auf der Internetseite des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) veröffentlicht und kann unter folgenden Link aufgerufen werden:
https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Aussenpruefungen/DigitaleSchnittstelleFinV/digitalesc hnittstellefinv_node.html
Die DSFinV-K in der Version 2.4 beinhaltet redaktionelle Änderungen und Anpassungen an die Neufassung des AEAO zu § 146a ab dem 1. Januar 2024. Inhaltliche Änderungen zur Version 2.3 erfolgten nicht. Deshalb ist eine Anwendung der DSFinV-K in der Version 2.3 ausreichend und Systeme müssen nicht an die Fassung 2.4 angepasst werden.