07.10.2021

Berechnung einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung

Mit Schreiben v. 4.10.2021 hat das BMF die Vervielfältiger für Bewertungsstichtage ab 1.1.2022 bei der Berechnung einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung bekannt gemacht.

BMF-Schreiben
BMF-Schreiben v.4.10.2021 - IV C 7 - S 3104/19/10001 :006, DOK 2021/0863034

BewG § 14 Abs. 1 Satz 4 EStG

Bekannt gemacht wurden gemäß § 14 Absatz 1 Satz 4 BewG die Vervielfältiger zur Berechnung des Kapitalwerts lebenslänglicher Nutzungen oder Leistungen, die nach der am 9.7.2021 veröffentlichten Sterbetafel 2018/2020 des Statistischen Bundesamtes ermittelt wurden und für Bewertungsstichtage ab dem 1.1.2022 anzuwenden sind.
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