Berechnung einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung
BMF-Schreiben
BMF-Schreiben v.4.10.2021 - IV C 7 - S 3104/19/10001 :006, DOK 2021/0863034
BewG § 14 Abs. 1 Satz 4 EStG
Bekannt gemacht wurden gemäß § 14 Absatz 1 Satz 4 BewG die Vervielfältiger zur Berechnung des Kapitalwerts lebenslänglicher Nutzungen oder Leistungen, die nach der am 9.7.2021 veröffentlichten Sterbetafel 2018/2020 des Statistischen Bundesamtes ermittelt wurden und für Bewertungsstichtage ab dem 1.1.2022 anzuwenden sind.
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BewG § 14 Abs. 1 Satz 4 EStG
Bekannt gemacht wurden gemäß § 14 Absatz 1 Satz 4 BewG die Vervielfältiger zur Berechnung des Kapitalwerts lebenslänglicher Nutzungen oder Leistungen, die nach der am 9.7.2021 veröffentlichten Sterbetafel 2018/2020 des Statistischen Bundesamtes ermittelt wurden und für Bewertungsstichtage ab dem 1.1.2022 anzuwenden sind.