Berechnung einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung
BMF-Schreiben
BMF-Schreiben v. 1.12.2023 - IV D 4 - S 3104/19/10001 :009, DOK 2023/1064807
BewG § 14
In der Anlage des BMF-Schreibens v. 1.12.2023 hat die Finanzverwaltung nach § 14 Absatz 1 Satz 4 BewG die Vervielfältiger zur Berechnung des Kapitalwerts lebenslänglicher Nutzungen oder Leistungen bekannt gemacht, die nach der am 25.7.2023 veröffentlichten Sterbetafel 2020/2022 des Statistischen Bundesamtes ermittelt wurden und für Bewertungsstichtage ab dem 1.1.2024 anzuwenden sind.
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BewG § 14
In der Anlage des BMF-Schreibens v. 1.12.2023 hat die Finanzverwaltung nach § 14 Absatz 1 Satz 4 BewG die Vervielfältiger zur Berechnung des Kapitalwerts lebenslänglicher Nutzungen oder Leistungen bekannt gemacht, die nach der am 25.7.2023 veröffentlichten Sterbetafel 2020/2022 des Statistischen Bundesamtes ermittelt wurden und für Bewertungsstichtage ab dem 1.1.2024 anzuwenden sind.