Bescheinigungen für die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung
BMF-Schreiben
BMF-Schreiben v. 6.2.2024 - IV C 1 - S 2296-c/20/10003 :006, 2024/0037309
EStG § 35c
Mit der Steuerermäßigung des § 35c EStG werden energetische Maßnahmen an zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden gefördert. Für die hierbei mit der Steuererklärung einzureichenden Bescheinigungen stellt das BMF in Abstimmung mit den Ländern Muster bereit, die mit BMF-Schreiben veröffentlicht werden.
Zu den rechtlichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Steuervergünstigung des § 35c EStG hat das BMF zuletzt mit Schreiben v. 26.1.2023 - IV C 1 - S 2296-c/20/10003: 006, BStBl. I 2023, 218 ausführlich Stellung genommen.
Für energetische Maßnahmen des Jahres 2024 wurden die bisherigen Musterbescheinigungen u.a. um Angaben zu Umfeldmaßnahmen ergänzt. Für die Bescheinigung von energetischen Maßnahmen des Jahres 2024 sind daher die mit dem nun veröffentlichten BMF-Schreiben vom 6.2.2024 ergänzten Muster zu nutzen.
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EStG § 35c
Mit der Steuerermäßigung des § 35c EStG werden energetische Maßnahmen an zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden gefördert. Für die hierbei mit der Steuererklärung einzureichenden Bescheinigungen stellt das BMF in Abstimmung mit den Ländern Muster bereit, die mit BMF-Schreiben veröffentlicht werden.
Zu den rechtlichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Steuervergünstigung des § 35c EStG hat das BMF zuletzt mit Schreiben v. 26.1.2023 - IV C 1 - S 2296-c/20/10003: 006, BStBl. I 2023, 218 ausführlich Stellung genommen.
Für energetische Maßnahmen des Jahres 2024 wurden die bisherigen Musterbescheinigungen u.a. um Angaben zu Umfeldmaßnahmen ergänzt. Für die Bescheinigung von energetischen Maßnahmen des Jahres 2024 sind daher die mit dem nun veröffentlichten BMF-Schreiben vom 6.2.2024 ergänzten Muster zu nutzen.