01.12.2017

Bewertung einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung

Mit BMF-Schreiben v. 28.11.2017 hat die Finanzverwaltung die Vervielfältiger für Bewertungsstichtage ab 1.1.2018 bekannt gemacht.

BMF-Schreiben
BMF-Schreiben v. 28.11.2017 - IV C 7 - S 3104/09/10001, DOK 2017/0990971

BewG § 14 Abs. 1 Satz 2

Da das Statistische Bundesamt in 2017 keine aktuelle Sterbetafel veröffentlichen wird, sind gem. § 14 Abs. 1 Satz 2 BewG die Vervielfältiger zur Berechnung des Kapitalwerts lebenslänglicher Nutzungen oder Leistungen, die nach der am 20.10.2016 veröffentlichten Sterbetafel 2013/2015 des Statistischen Bundesamtes ermittelt und mit BMF - Schreiben v. 4.11.2016 - IV D 4 - S 3104/09/10001, BStBl. I 2016, 1166 veröffentlicht wurden , auch für Bewertungsstichtage ab dem 1.1.2018 weiter anzuwenden.

BMF online
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