Bewertung einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung
BMF-SchreibenBewG § 14 Abs. 1 Satz 2
Da das Statistische Bundesamt in 2017 keine aktuelle Sterbetafel veröffentlichen wird, sind gem. § 14 Abs. 1 Satz 2 BewG die Vervielfältiger zur Berechnung des Kapitalwerts lebenslänglicher Nutzungen oder Leistungen, die nach der am 20.10.2016 veröffentlichten Sterbetafel 2013/2015 des Statistischen Bundesamtes ermittelt und mit BMF - Schreiben v. 4.11.2016 - IV D 4 - S 3104/09/10001, BStBl. I 2016, 1166 veröffentlicht wurden , auch für Bewertungsstichtage ab dem 1.1.2018 weiter anzuwenden.