Bewertung einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung
BMF-SchreibenBewG § 14
Nach § 14Abs. 1 Satz 4 BewG stellt das BMF die Vervielfältiger für den Kapitalwert einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung im Jahresbetrag von einem Euro nach Lebensalter und Geschlecht der Berechtigten in einer Tabelle zusammen und veröffentlicht diese zusammen mit dem Datum der Veröffentlichung der Sterbetafel im Bundessteuerblatt. Dieser Verpflichtung nachkommend hat das BMF nun mit Schreiben v. 22.11.2018 die Vervielfältiger zur Berechnung des Kapitalwerts lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen bekannt gemacht, die nach der am 18.10.2018 veröffentlichten Sterbetafel 2015/2017 des Statistischen Bundesamtes ermittelt wurden und für Bewertungsstichtage ab dem 1.1.2019 anzuwenden sind.