BMF-Schreiben: Änderung der Bemessungsgrundlage nach Rückgewähr der Anzahlung bzw. des Entgelts (§ 17 Abs. 2 Nr. 2 und Nr. 3 UStG)
Mit diesem Urteil führt der BFH seine Rechtsprechung vom 18.9.2008 (V R 56/06) fort, nach der eine Vereinbarung zwischen dem leistenden Unternehmer und dem Leistungsempfänger über die vollständige oder teilweise Rückzahlung des entrichteten Entgelts die Bemessungsgrundlage nach § 17 Abs. 1 S. 1 UStG nur mindert, soweit das Entgelt tatsächlich zurückgezahlt wird; die Berichtigung ist für den Besteuerungszeitraum der Rückgewähr vorzunehmen.
Der Umsatzsteuer-Anwendungserlass vom 1.10.2010, zuletzt geändert durch das BMF-Schreiben vom 14.11.2011, (-IV D 2 - S 7100/07/10028 :003 DOK 2011/0877938 -), wird entsprechend geändert.
Linkhinweis:
Auf den Webseiten des BMF finden Sie das Schreiben hier (pdf-Format).