BMF-Schreiben: Belegnachweis bei Ausfuhrlieferungen von Kraftfahrzeugen
Durch Art. 4 Nr. 1 und 2 der Verordnung zum Erlass und zur Änderung steuerlicher Verordnungen vom 11.12.2012 (BGBl. I S. 2637) wurden die Regelungen zum Belegnachweis bei Ausfuhrlieferungen von Kraftfahrzeugen geändert. Die Änderungen sind mit Wirkung vom 20.12.2012 in Kraft getreten. Der Umsatzsteuer-Anwendungserlass war an diese Änderungen anzupassen. Die Abschnitte 6.6, 6.7 und 6.9 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses vom 1.10.2010, zuletzt geändert durch das BMF-Schreiben vom 12.4.2013 (- IV D 2 - S 7330/09/10001:001 DOK 2013/0336253 -), werden daher geändert.
BMF online
Linkhinweis:
Auf den Webseiten des BMF finden Sie das Schreiben mit den Änderungen im Einzelnen hier (pdf-Format).