05.07.2011

BMF-Schreiben: Bilanzsteuerrechtliche Ansatz- und Bewertungsvorbehalte bei der Übernahme von schuldrechtlichen Verpflichtungen

Mit Schreiben vom 24.6.2011 (- IV C 6 - S 2137/0-03 DOK 2011/0501861 -) hat das Bundesfinanzministerium (BMF) zur Anwendung der bilanzsteuerrechtlichen Ansatz- und Bewertungsvorbehalte bei der Übernahme von schuldrechtlichen Verpflichtungen Stellung genommen. Verpflichtungen können entweder im Wege einer Schuldübernahme nach den §§ 414 ff. BGB oder durch Übernahme der mit der Verpflichtung verbundenen Lasten (Schuldfreistellung) übernommen werden.

Linkhinweis:

Auf den Webseiten des BMF finden Sie das ausführliche Schreiben mit Anwendungsbeispielen hier (pdf-Format).

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