26.02.2013

BMF-Schreiben zum betrieblichen Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG

Mit Schreiben vom 18.2.2013 (- IV C 6 - S 2144/07/10001 - DOK 2013/0017820) hat das Bundesfinanzministerium (BMF) hinsichtlich des betrieblichen Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG und der Bilanzierungskonkurrenz und Finanzierung von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens Änderungen bekannt gegeben. Ursache hierfür sind zwei BFH-Entscheidungen vom 22.9.2011 und 23.2.2012.

Mit Urteil vom 22.9.2011 hatte der BFH entschieden, dass die geänderte betriebsvermögensmäßige Zuordnung eines Wirtschaftsguts während des Bestehens einer mitunternehmerischen Betriebsaufspaltung weder eine Entnahme beim abgebenden Betrieb noch eine Einlage beim aufnehmenden Betrieb i.S.d. § 4 Abs. 4a EStG darstelle, wenn der Vorgang zum Buchwert stattgefunden habe. Mit Urteil vom 23.2.2012 hatte das Gericht entschieden, dass § 4 Abs. 4a S. 5 EStG auch dann anzuwenden sei, wenn die Anschaffung oder Herstellung der Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens durch die Belastung eines Kontokorrentkontos finanziert werde.

Infolgedessen wird das BMF-Schreiben vom 17.11.2005 unter Berücksichtigung der Änderungen durch das BMF-Schreiben vom 7.5.2008 sowie der Vereinfachungsregelung durch das BMF-Schreiben vom 4.11.2008 geändert. Die Rdnrn. 10b und 41 werden neu eingefügt, Rdnr. 27 wird neu gefasst.

Linkhinweis:

Auf den Webseiten des BMF finden Sie den ausführlichen Volltext des BMF-Schreibens mit den Änderungen (pdf-Format).

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