14.06.2011

BMF-Schreiben zum Umfang der Umsatzsteuerermäßigung für Theatervorführungen und Konzerte

Mit Schreiben vom 10.6.011 (- V D 2 - S 7238/10/10001 - DOK 2011/0465568) hat das Bundesfinanzministerium (BMF) zum Umfang der Steuerermäßigung nach § 12 Abs. 2 Nr. 7a UStG Abschnitt 12.5 Abs. 4 S. 3 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses Stellung genommen. Danach unterliegen auch die Umsätze von Ticket-Eigenhändlern aus dem Verkauf von Eintrittsberechtigungen für Theater, Konzerte und Museen dem ermäßigten Steuersatz.

Nach § 12 Abs. 2 Nr. 7a UStG ermäßigt sich die Umsatzsteuer auf 7 % für die Eintrittsberechtigung für Theater, Konzerte und Museen sowie die den Theatervorführungen und Konzerten vergleichbaren Darbietungen ausübender Künstler. In Abschnitt 12.5 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses vom 1.10.2010, der zuletzt durch das BMF-Schreiben vom 12.5.2011 (- IV D 3 - S 7134/10/10001 - DOK 2011/0388187) geändert wurde, wird daher in Abs. 4 folgender S. 3 eingefügt:

"(4) Werden bei Theatervorführungen und Konzerten mehrere Veranstalter tätig, kann wie bei der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 20b UStG jeder Veranstalter die Steuerermäßigung in Anspruch nehmen. Bei Tournee-Veranstaltungen steht deshalb die Steuerermäßigung sowohl dem Tournee-Veranstalter als auch dem örtlichen Veranstalter zu. Dem ermäßigten Steuersatz unterliegen ebenfalls die Umsätze von Ticket-Eigenhändlern aus dem Verkauf von Eintrittsberechtigungen. Auf Vermittlungsleistungen ist die Steuerermäßigung hingegen nicht anzuwenden."

Abschnitt 12.5 Abs. 4 S. 3 UStAE ist in allen offenen Fällen anzuwenden.

Linkhinweis:

Auf den Webseiten des BMF finden Sie den Volltext des BMF-Schreibens hier (pdf-Format).

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