26.09.2011

BMF-Schreiben zur Erweiterung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§ 13b UStG)

Mit Schreiben vom 22.9.2011 (- IV D 3 - S 7279/11/10001-02 DOK 2011/0758614 -) hat das Bundesfinanzministerium (BMF) zur Erweiterung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§ 13b UStG) auf bestimmte Lieferungen von Mobilfunkgeräten und integrierten Schaltkreisen Stellung genommen. Das Schreiben bezieht sich auf das BMF-Schreiben vom 5.8.2011 (- IV D 3 - S 7279/11/10001 DOK 2011/0626492 -) und betrifft die Überarbeitung insbes. von Abschnitt 13b.1 Abs. 22j und 22k UStAE.

Die bisherige Verwaltungsregelung in Abschnitt 13b.1 Abs. 22j und 22k UStAE zur Anwendung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers auf Lieferungen von integrierten Schaltkreisen (§ 13b Abs. 2 Nr. 10 und Abs. 5 S. 1 UStG) führt in der Praxis zu Anwendungsproblemen. Diese sollen durch die neuen Regelungen beseitigt werden. Außerdem wird eine Klarstellung bei der Anwendung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers auf Lieferungen von Mobilfunkgeräten in Abschnitt 13b.1 Abs. 22i UStAE aufgenommen.

Linkhinweis:

Auf den Webseiten des BMF finden Sie das ausführliche Schreiben mit allen Überarbeitungen im Volltext hier (pdf-Format).

BMF online
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