BMF-Schreiben zur Erweiterung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§ 13b UStG) auf bestimmte Lieferungen von Mobilfunkgeräten und integrierten Schaltkreisen
Durch Art. 6 i.V.m. Art. 7 des Sechsten Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen vom 16.6.2011 (BGBl. I S. 1090) ist mit Wirkung vom 1.7.2011 der Anwendungsbereich der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§ 13b UStG) auf bestimmte Lieferungen von Mobilfunkgeräten und integrierten Schaltkreisen erweitert worden (§ 13b Abs. 2 Nr. 10 UStG in der ab 1.7.2011 geltenden Fassung). Darüber hinaus führt bei der Anwendung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers auf Lieferungen der in der Anlage 3 des UStG bezeichneten Gegenstände (§ 13b Abs. 2 Nr. 7 UStG) die bisherige Verwaltungsauffassung in Abschnitt 13b.1 Abs. 22c S. 5 UStAE in der Praxis zu Anwendungsproblemen.
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Linkhinweis:
Auf den Webseiten des BMF finden Sie das ausführliche Schreiben mit allen Anpassungen und Anwendungsregelungen hier (pdf-Format).